Welche Förderungen und Zuschüsse gibt es für energetische Renovierung in Luxemburg in 2026? Vollständiger Leitfaden

Klimabonus, Enoprimes, kommunale Förderungen, 3 % MwSt., Klimaprêt… In Luxemburg sind die Finanzierungsprogramme für energetische Renovierung zahlreich und großzügig. Im Jahr 2026 wurde das Klimabonus Wunnen-Programm vollständig erneuert: vereinfachte Pauschalbeträge, verstärkte ökologische Boni, Abrechnungsfenster bis 2035 erweitert. Intelligent kombiniert können diese Förderungen 30 % bis über 60 % Ihrer Gesamtarbeitskosten abdecken. Dieser Leitfaden listet alle Programme, ihre genauen Beträge und die einzuhaltenden Bedingungen auf, damit Sie nichts verpassen.

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Übersicht der verfügbaren Förderungen in 2026

In Luxemburg kann die energetische Renovierung einer Wohnung auf fünf unterschiedliche und kumulierbare Finanzierungsquellen zurückgreifen. Jede folgt ihrer eigenen Logik — direkte Kapitalförderung, Steuervergünstigung, Zinszuschuss — aber alle können gleichzeitig für dasselbe Projekt mobilisiert werden. Hier ist ihre Gesamtlogik, bevor jede einzeln detailliert wird.

Programm Wer zahlt? Art Richtwert-Obergrenze
Klimabonus WunnenLuxemburgischer Staat (AEV)Direkte KapitalsubventionBis zu 62,5 % der förderfähigen Kosten
EnoprimesEnovos / SUDenergieErgänzende PrämieVariabel nach Energieeinsparungen
Kommunale FörderungenIhre GemeindeDirekte Kapitalsubvention10 % bis 50 % der staatlichen Förderung
3 % MwSt.SteuerverwaltungMwSt.-Reduzierung (−14 Pkt.)Max. 50.000 € MwSt. pro Wohnung
KlimaprêtZugelassene BankenZinszuschuss (1,5 %)Max. 10 % des geliehenen Kapitals
💡 Gewinnstrategie: alles gleichzeitig mobilisieren

Alle diese Programme sind kumulierbar. Die Gewinnstrategie besteht darin, sie bereits in der Vorbereitungsphase Ihres Projekts zu mobilisieren — nicht im Nachhinein, wenn einige Antragsfenster bereits geschlossen sind. Bevor Sie irgendeinen Auftrag unterzeichnen, simulieren Sie zunächst Ihre Gesamtförderungen und reichen Sie dann Ihre Klimabonus- und Enoprimes-Grundsatzzustimmungsanträge parallel ein.

Der Klimabonus Wunnen 2026 — die Hauptstaatsförderung

Der Klimabonus Wunnen ist die wichtigste staatliche Förderung für energetische Renovierung in Luxemburg. Er wird von der Umweltverwaltung (AEV) verwaltet und ist über den Einheitlichen Schalter für Wohnungsförderungen oder MyGuichet.lu zugänglich.

Im Jahr 2026 basiert das Programm auf einer Pauschallogik pro Gebäudeelement: Jede Art von Arbeiten berechtigt zu einem festen Betrag in Euro pro m² oder pro Installation. Je leistungsfähiger und ökologischer die Materialien, desto höher der Betrag — eine Logik, die ambitionierte Entscheidungen belohnt.

Die Förderung gilt für die Renovierung von Wohngebäuden in Luxemburg, die älter als 10 Jahre sind. Sie deckt sowohl Einfamilienhäuser als auch Eigentumswohnungen ab und richtet sich sowohl an Eigentümer als auch an Eigentümergemeinschaften über ihren beauftragten Verwalter.

Für mehr Details zu spezifischen Arbeiten: unser Leitfaden zur Wärmeisolierung, zur Wärmepumpe oder zu Solaranlagen beschreibt die Beträge nach Installationstyp.

Was sich mit dem neuen Klimabonus 2026-Programm ändert

Das vorherige Programm (RGD 2022) lief am 31. Dezember 2025 aus. Ein neues Programm trat am 1. Januar 2026 in Kraft (mit rückwirkender Wirkung, vorbehaltlich der Veröffentlichung im Mémorial). Die Änderungen sind erheblich und steigern die Attraktivität der Förderungen erheblich:

1

Vereinfachte Pauschalbeträge

Vorbei mit den komplexen Berechnungen basierend auf der Anlagenleistung. Jede Art von Arbeiten erhält nun einen festen Betrag in €/m² oder pro Anlage, je nach erreichtem Leistungsniveau und gewähltem Materialtyp. Diese Vereinfachung macht die Berechnung Ihrer Förderungen bereits in der Angebotsphase viel lesbarer und vorhersehbarer.

2

Integration des ehemaligen Tripartite-Bonus in die Grundbeträge

Die Tripartite-Prämie, die bisher separat ausgezahlt wurde, ist nun direkt in die Grundbeträge integriert. Die Förderungen sind dadurch lesbarer und die Nettobeträge insgesamt höher als zuvor für die Mehrheit der Projekte.

3

Abschaffung der Altersanforderung für Kessel

Für Wärmepumpen und Holzkessel wurde die Anforderung abgeschafft, dass der ersetzte fossile Kessel mindestens 10 Jahre alt sein muss. Der Austauschbonus ist nun unabhängig vom Alter Ihrer alten Anlage zugänglich.

4

Verstärkte ökologische Boni für biobasierte Materialien

Natürliche Dämmstoffe (Holzfaser, Zellulose-Einblasdämmung, Schafwolle…) und Materialien mit nicht-fossiler mechanisch befestigter Verkleidung erhalten spezifische Aufschläge. Dieser Bonus kann eine Verdoppelung des Förderbetrags gegenüber synthetischen Materialien bedeuten.

5

Neue Förderungen für begrünte Fassaden und Gründächer

Eine bisher einzigartige Förderkategorie belohnt begrünte Fassaden und Gründächer und fördert urbane Biodiversität und Regenwassermanagement an renovierten Gebäuden.

6

Abrechnungsfenster bis 2035 erweitert

Arbeiten, deren Rechnungen zwischen dem 1. Januar 2026 und dem 31. Dezember 2035 ausgestellt werden, sind förderfähig. Der erste Grundsatzzustimmungsantrag muss vor dem 31. Dezember 2030 eingereicht werden. Sie haben 4 Jahre nach dem 31. Dezember des Rechnungsjahres, um Ihren abschließenden Förderungsantrag einzureichen.

7

Direkte Vorfinanzierung der Photovoltaik-Prämien

Seit dem 4. Januar 2026 werden Klimabonus-Förderungen für Photovoltaik direkt von der Rechnung des Installateurs abgezogen. Sie zahlen nur den Nettosaldo — ohne vorauszuzahlen und dann auf die Erstattung zu warten.

⚠️ Gesetzlicher Status des 2026-Programms

Im Juni 2026 war das Gesetz zur Einführung des neuen Klimabonus 2026-Programms noch im Gesetzgebungsverfahren (Gesetzentwurf 8585). Anträge können bereits mit rückwirkender Wirkung zum 1. Januar 2026 eingereicht werden, aber die endgültige Bearbeitung ist von der Veröffentlichung im Mémorial abhängig. Verfolgen Sie den Fortschritt auf guichet.public.lu.

Klimabonus 2026-Beträge nach Arbeitstyp

Die nachstehenden Beträge stammen aus dem Klimabonus 2026-Programm, wie von der luxemburgischen Regierung und der Klima-Agence kommuniziert. Sie sind als Richtwerte angegeben — die endgültigen Beträge werden die im Mémorial veröffentlichten sein.

Wärmedämmung der Gebäudehülle

Der Klimabonus unterscheidet zwei Leistungsniveaus für jedes Element der Wärmehülle und zwei Materialkategorien (Standard vs. ökologisch). Je leistungsfähiger und biobasierter das Material, desto höher die Förderung. Für Dämmstoffe siehe unseren Dämmstoffvergleich.

Arbeitstyp Standardmaterial Ökologisches Material
Außenwanddämmung — Leistungsniveau I60 €/m²115 €/m²
Außenwanddämmung — Leistungsniveau II (verstärkt)ErhöhtErhöht
Dach- / ausgebauter DachbodendämmungBis zu ~87,5 €/m²Bis zu ~111,25 €/m²
Nicht ausgebauter Dachboden- / DachbodenbodendämmungPauschale62,5 % der gedeckelten tatsächlichen Kosten
Bodenplatten- / Kriechkeller-DämmungPauschaleErhöhte Pauschale
Fenstereinsatz70 €/m² der ersetzten Verglasung
💡 Materialtipp: Förderung verdoppeln

Seit 2026 werden Dämmstoffe fossilen Ursprungs nur gefördert, wenn sie mehr als 50 % Recyclatanteil enthalten. Durch die Wahl biobasierter Materialien (Holzfaser, Kork, Zellulose-Einblasdämmung) können Sie Ihren Klimabonus-Betrag bei Dämmpositionen nahezu verdoppeln. Bei einer 200 m² Fassade entspricht der Unterschied zwischen 60 €/m² und 115 €/m² 11.000 € zusätzlicher Förderung.

Technische Anlagen (Heizung, Lüftung, Photovoltaik)

Anlagentyp Klimabonus-Förderung 2026 Besondere Bedingungen
Luft/Wasser-WärmepumpeFester PauschalbetragVerstärkter Bonus bei Ersatz eines fossilen Kessels
Geothermische WärmepumpeFester Pauschalbetrag (höher)Gleich
HolzpelletkesselFester PauschalbetragBonus bei Ersatz fossilen Kessels
FernwärmenetzanschlussBis zu 50 % der tatsächlichen KostenRechnung vor dem 31. Dez. 2030 (oder 2035 bei kombinierter Renovierung)
KWL DoppelflussPauschale pro Wohnung% belüftete Nettowohnfläche — siehe detaillierte AEV-Bedingungen
Photovoltaik-AnlagenBis zu 10.000 € (max. 15 kWp)Direkte Vorfinanzierung ab 4. Jan. 2026 — Rechnung vor 31. Dez. 2029
StromspeicherBis zu 2.250 € (max. 9 kWh)Gekoppelt mit PV-Anlage ≥ 2 kWp
Energiemanagementsystem (HEMS)Neu — anwendbar ab Okt. 2026Rechnung ab 1. Oktober 2026

Für technische Anlagen, die gemeinsam mit einer energetischen Renovierung durchgeführt werden, werden die Abrechnungsfristen bis zum 31. Dezember 2035 verlängert. Details zu Wärmepumpen-Förderungen finden Sie auf unserer Seite zu Wärmepumpen-Förderungen in Luxemburg.

Enoprimes — die Energieversorger-Prämie

Ergänzend zum Klimabonus sind luxemburgische Energieversorger seit 2015 verpflichtet, Energieeinsparungen bei ihren Kunden zu finanzieren. Das Programm Enoprimes (von Enovos und SUDenergie verwaltet) ist das wichtigste dieser Programme im Großherzogtum.

Enoprimes ist eine ergänzende und kumulierbare Förderung neben dem Klimabonus. Sie gilt für die meisten Energieeffizienzarbeiten: Wärmedämmung, Heizungsaustausch, mechanische Lüftung, Warmwasser-Wärmepumpe usw. Der Betrag hängt von den durch die Arbeiten erzielten Energieeinsparungen ab. Bei den gängigsten Dämmarbeiten können Enoprimes einen Aufschlag von etwa 10 bis 15 €/m² zusätzlich zum Klimabonus erbringen.

Wichtige Punkte zu Enoprimes

1

Pflicht zur vorherigen Genehmigung vor Unterzeichnung der Angebote

Sie müssen unbedingt die Grundsatzzustimmung von Enovos vor Angebotsannahme und Ausgabenverpflichtung einholen. Dies ist die am häufigsten vergessene Regel — und die teuerste, wenn sie vernachlässigt wird.

2

Für alle zugänglich, auch ohne Enovos-Kundschaft

Sie müssen kein Enovos-Kunde sein, um von Enoprimes zu profitieren. Das Programm steht jedem Eigentümer oder Mieter einer in Luxemburg gelegenen Immobilie offen, unabhängig von Ihrem Strom- oder Gasanbieter.

3

Partnerhandwerker: null Aufwand für Sie

Durch die Wahl eines Enoprimes-Partnerhandwerkers müssen Sie sich nicht um die Verwaltungsverfahren kümmern. Der Handwerker erledigt sie für Sie und zieht die Prämie in einigen Fällen direkt von seiner Rechnung ab.

4

Schnelle Auszahlungsfrist

Sobald die vollständige Akte nach den Arbeiten eingereicht wurde, zahlt Enoprimes die Prämie in der Regel innerhalb von 4 Wochen aus. Den genauen Betrag erfahren Sie über den Simulator auf enoprimes.lu.

Kommunale Förderungen — oft unterschätzte Ergänzung

Viele luxemburgische Gemeinden bieten ergänzende Förderungen zu den nationalen Programmen für energetische Renovierung an. Diese Förderungen variieren sehr stark von Gemeinde zu Gemeinde und sind vollständig mit Klimabonus und Enoprimes kumulierbar. In der Regel nehmen kommunale Förderungen die Form eines Prozentsatzes der staatlichen Förderung an, von 10 % bis 50 % der Staatsbeihilfe.

Einige Beispiele von Gemeinden mit aktiven Förderungen

Gemeinde Art der Förderung Richtwertbetrag
Luxemburg-StadtFörderung Dämmung, Wärmepumpe, PVVariabel — Klima-Agence Simulator
Lintgen50 % der StaatsförderungObergrenze 1.500 €
Bertrange25 % der Staatsförderung — EnergiesanierungObergrenze 1.800 € pro Haus
Differdange40 % der vom Staat gewährten FörderungVariabel
RambrouchBis zu 50 % der Staatsförderung für bestimmte SolaranlagenVariabel
Esch-sur-Alzette, Pétange…Verschiedene Förderungen gemäß kommunaler VerordnungLokal zu überprüfen
⚠️ Nicht alle Gemeinden bieten Förderungen an

Einige Gemeinden haben kein eigenes Programm. Erkundigen Sie sich immer bei Ihrer Gemeindeverwaltung vor Projektbeginn. Kommunale Förderungen können oft über den Klima-Agence Simulator simuliert werden, der bekannte kommunale Beträge regelmäßig aktualisiert.

3 % MwSt. — die stille Förderung, die viel wiegt

Oft in Berechnungen vernachlässigt, ist die super-ermäßigte 3 % MwSt. auf Renovierungsarbeiten dennoch eine erhebliche Vergünstigung. Sie sparen 14 MwSt.-Punkte im Vergleich zum Normalsatz von 17 % auf alle förderfähigen Arbeiten. Bei einem Renovierungsprojekt von 150.000 € netto entspricht das einer Ersparnis von 21.000 €.

Die 3 % MwSt. wird automatisch auf Rechnungen zertifizierter Handwerker für Renovierungsarbeiten an Wohnungen in Luxemburg angewendet. Sie müssen kein besonderes Verfahren einleiten: Der Handwerker wendet sie direkt auf seiner Rechnung an. Weitere Informationen finden Sie in unserem vollständigen Leitfaden zur 3 % MwSt. für Renovierungsarbeiten in Luxemburg.

Förderfähigkeitsbedingungen für die 3 % MwSt.

Die Wohnung muss seit mindestens 2 Jahren fertiggestellt sein (und idealerweise über 10 Jahre für Energiearbeiten)

Die Arbeiten müssen von einem in Luxemburg eingetragenen Handwerker durchgeführt werden

Das Gebäude muss zu Wohnzwecken genutzt werden

Jede Wohnung hat einen Höchstrahmen von 50.000 € rückerstattbarer MwSt. — überprüfen Sie Ihr Guthaben, wenn Sie bereits frühere Arbeiten durchgeführt haben

Die Obergrenze für förderfähige Arbeiten beträgt 357.000 € pro Wohnung

💡 Die 3 % MwSt. geht über Energiearbeiten hinaus

Die 3 % MwSt. gilt auch für Innenrenovierungsarbeiten (Küche, Bad, Bodenbeläge…), nicht nur für Energiearbeiten. Wenn Sie energetische Renovierung und Innenrenovierung kombinieren, überprüfen Sie den Stand Ihres Gesamt-MwSt.-Rahmens, bevor Sie Ihre aufeinanderfolgenden Projekte planen.

Klimaprêt — Finanzierung des Eigenanteils zu reduziertem Satz

Selbst bei einer optimalen Kombination von Förderungen stellt eine energetische Renovierung eine erhebliche Investition dar. Das Klimaprêt (Klimakredit) ist darauf ausgelegt, den Eigenanteil zu vorteilhaften Bedingungen zu finanzieren, zusätzlich zu den Zuschüssen.

Der luxemburgische Staat übernimmt einen Zinszuschuss von 1,5 % auf den bei einer zugelassenen Bank aufgenommenen Klimakredit. Der maximal berücksichtigte Kreditbetrag beträgt 100.000 € bei einer Laufzeit von höchstens 15 Jahren. Der gesamte Zinszuschuss ist auf 10 % des geliehenen Kapitals begrenzt.

Zusätzlich kann der Staat eine Kreditbürgschaft von bis zu 30 % der Projektkosten gewähren (unter bestimmten Einkommensbedingungen), mit einer Obergrenze von 50.000 € für reine Energieprojekte. Alle Finanzierungsdetails finden Sie in unserem vollständigen Leitfaden zum Klimaprêt und der Energierenovierungsfinanzierung.

ℹ️ Nur zugelassene Banken

Das Klimaprêt muss bei einer vom luxemburgischen Staat zugelassenen Bank (BCEE, BGL BNP Paribas, Spuerkeess…) auf Vorlage der Klimabonus-Grundsatzzustimmung aufgenommen werden. Nehmen Sie keinen Standardkredit auf, wenn Sie vom subventionierten Satz profitieren möchten — das wäre eine dauerhaft verlorene Einsparungsmöglichkeit.

Klimabonus 2026-Förderfähigkeitsbedingungen

Um von Klimabonus-Förderungen zu profitieren, muss Ihr Projekt alle folgenden Bedingungen erfüllen. Ein einziges nicht erfülltes Kriterium kann Ihre Akte für die betreffenden Arbeiten ungültig machen.

1

Gebäude älter als 10 Jahre

Die Wohnung muss vor mehr als 10 Jahren gebaut worden sein, berechnet ab dem Baugenehmigungsdatum. Neubauten sind nicht für den Renovierungs-Klimabonus förderfähig.

2

Wohnung in Luxemburg gelegen

Die Förderung gilt nur für Wohngebäude auf dem Territorium des Großherzogtums Luxemburg.

3

Eigentümer der Immobilie sein

Nur der Eigentümer kann den Förderungsantrag einreichen. Bei Eigentümerwechsel zwischen Grundsatzzustimmung und Arbeitsausführung ist eine Verzichtsvereinbarung zwischen altem und neuem Eigentümer (Formular CEDPROP-2026) erforderlich.

4

Wohnnutzung obligatorisch

Die Wohnung muss als Hauptwohnsitz dienen — dem Eigentümer oder einem Mieter. Zweitwohnsitze und Ferienvermieter-Immobilien sind nicht förderfähig.

5

Arbeiten von zugelassenem Fachmann durchgeführt

Arbeiten müssen von einem bei der Chambre des Métiers eingetragenen zugelassenen Unternehmen ausgeführt oder von einem zertifizierten Energieberater begleitet werden. Eigenbau ist nicht förderfähig.

6

Pflicht zur vorherigen Grundsatzzustimmung

Sie müssen die Grundsatzzustimmung des Einheitlichen Schalters für Wohnungsförderungen vor Arbeitsbeginn einholen. Keine Förderung wird rückwirkend für vor dieser Zustimmung begonnene Arbeiten gewährt.

7

Rechnungen im förderfähigen Fenster

Rechnungen müssen zwischen dem 1. Januar 2026 und dem 31. Dezember 2035 ausgestellt werden (oder 2030 für eigenständige technische Anlagen ohne Kombination mit Hüllendämmung).

8

Förderungsantrag fristgerecht

Sie haben 4 Jahre nach dem 31. Dezember des Rechnungsjahres, um Ihren abschließenden Liquidationsantrag auf MyGuichet.lu einzureichen.

Sonderfall: Eigentumswohnungen

Für eine Eigentumswohnung fallen Arbeiten an der Außenhülle (Fassade, Dach) unter die Eigentümergemeinschaft. Ein Beschluss der Eigentümerversammlung muss die Arbeiten genehmigen. Ein Protokoll oder eine Vollmacht jedes Eigentümers (Formular COLL-2026) ist in der Antragsakte erforderlich.

Energieberatung: ab zwei renovierten Elementen Pflicht

Wenn Sie mehr als ein Element renovieren möchten, müssen Sie zwingend eine Energieberatung durch einen akkreditierten Berater in Anspruch nehmen. Diese Beratung wird teilweise mit 400 € bis 1.500 € subventioniert. Für ein einzelnes Element ist ein vereinfachtes Verfahren ohne Energieberatung möglich.

Schritt-für-Schritt-Verwaltungsverfahren

Hier ist der Weg, um alle Ihre Förderungen zu erhalten. Die Reihenfolge der Schritte ist zwingend: Einige Fenster schließen sich endgültig, wenn Sie sie umkehren oder überspringen.

1

Förderungen online schätzen

Beginnen Sie mit einer Gesamtschätzung der Förderungen, die Sie beantragen können. Nutzen Sie den Renov.lu Simulator oder den der Klima-Agence.

2

Zertifizierten Fachmann für ein Angebot kontaktieren

Ein Partnerhandwerker kalkuliert Ihr Projekt genau, berät Sie zu den für die besten Förderungen förderfähigen Materialien und kann die Verwaltungsverfahren übernehmen.

3

Energieberatung durchführen lassen (bei mehreren Elementen)

Für jedes Projekt, das mehr als ein Renovierungselement umfasst, bewertet ein akkreditierter Energieberater die aktuelle Leistung Ihrer Immobilie und verfasst den für die Grundsatzzustimmung erforderlichen Bericht.

4

Grundsatzzustimmung einholen — Formular DEPA-2026 auf MyGuichet.lu

Reichen Sie das Formular DEPA-2026 auf MyGuichet.lu mit den erforderlichen Anlagen ein. Beginnen Sie keine Arbeiten, bevor Sie diese Zustimmung erhalten haben.

5

Gleichzeitig Enoprimes- und kommunale Förderungsgenehmigungen beantragen

Diese Anträge müssen ebenfalls vor Arbeitsbeginn eingereicht werden. Stellen Sie sie parallel zu Ihrem Klimabonus-Antrag, um keine Zeit zu verlieren.

6

Arbeiten mit Ihrem zugelassenen Unternehmen durchführen

Bewahren Sie alle Dokumente auf: detaillierte Rechnungen, Inbetriebnahmebescheinigungen, Konformitätsberichte. Das Unternehmen muss innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme der technischen Anlagen einen Abnahmeantrag bei der Chambre des métiers einreichen.

7

Abschließenden Liquidationsantrag einreichen

Nach den Arbeiten reichen Sie Ihre vollständige Akte auf MyGuichet.lu innerhalb von 4 Jahren nach dem 31. Dezember des Rechnungsjahres ein. Förderungen werden direkt auf Ihr Bankkonto überwiesen.

⚠️ Goldene Regel: keine Förderung ohne vorherige Grundsatzzustimmung

Keine Förderung wird rückwirkend für Arbeiten gewährt, die vor der Grundsatzzustimmung begonnen wurden. Diese Regel ist absolut, ohne Ausnahme und ohne Rechtsbehelf. Es ist bei weitem der kostspieligste Fehler bei dieser Art von Projekt.

Einen vollständigen Schritt-für-Schritt-Verfahrensleitfaden finden Sie auf unserer Seite zu den Schritten und Verfahren der energetischen Renovierung in Luxemburg.

Beispiel der kumulierten Förderungen bei einem realen Projekt

Um die Kumulierungsmechanik konkret zu veranschaulichen, hier ein detailliertes Beispiel für ein 150 m² Einfamilienhaus aus den 1980er Jahren in Luxemburg, das Fassadendämmung mit ökologischem Material, Dreifachverglasung-Fenstereinsatz und Installation einer Luft/Wasser-Wärmepumpe als Ersatz für einen Heizöl-Kessel kombiniert.

Arbeitsposition Geschätzte Kosten inkl. MwSt. Klimabonus Enoprimes Kommunale Förderung
Fassadendämmung (3 Seiten, 220 m²) — ökologisches Material~46.000 €~25.300 €~2.200 €Variabel
Dreifachverglasung Fenstereinsatz (28 m² Verglasung)~18.000 €~1.960 €~560 €Variabel
Luft/Wasser-Wärmepumpe (Ersatz Heizöl-Kessel)~22.000 €Pauschale + Austauschbonus~1.500 €Variabel
Energieberatung~1.800 €~400–500 €
Gesamtprojekt ~87.800 € Geschätzte kumulierte Förderungen: 30.000 € bis 42.000 € je nach Gemeinde und Materialien

Mit der 3 % MwSt. (Ersparnis von ~12.300 € bei diesem Projekt vs. 17 % MwSt.) kann der effektive Eigenanteil auf 35.000–50.000 € sinken, was einer Gesamtdeckung von etwa 40 bis 55 % des Projekts entspricht. Und das, ohne die jährlichen Energieeinsparungen von 1.200 bis 1.800 € oder die geschätzte Immobilienwerterhöhung von 15.000–20.000 € durch die Verbesserung der Energieklasse der Wohnung zu berücksichtigen.

💡 Diese Zahlen sind Richtwerte

Die Beträge hängen von den tatsächlichen Flächen, den gewählten Materialien, dem erreichten Leistungsniveau und der Gemeinde ab. Für eine personalisierte Schätzung aller Programme nutzen Sie unseren Simulator oder fordern Sie ein Angebot bei einem Partnerhandwerker an.

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Unbedingt zu vermeidende Fehler

Arbeiten vor der Grundsatzzustimmung beginnen

Der kostspieligste und häufigste Fehler. Ohne vorherige Grundsatzzustimmung des Einheitlichen Schalters verlieren Sie alle Ansprüche auf Klimabonus-Förderungen für diese Arbeiten. Keine Ausnahme, kein Rechtsbehelf möglich.

Vergessen, Enoprimes vor Arbeitsbeginn zu beantragen

Wie beim Klimabonus muss der Enoprimes-Genehmigungsantrag vor der Angebotsannahme eingereicht werden. Ein Versäumnis und diese Förderung ist für das betreffende Projekt verloren.

Nicht zugelassenen Handwerker wählen

Nur Arbeiten, die von zugelassenen Unternehmen oder von einem zertifizierten Energieberater begleiteten Unternehmen ausgeführt werden, sind förderfähig. Überprüfen Sie den Status Ihres Handwerkers vor der Unterzeichnung.

Seinen 3 % MwSt.-Rahmen nicht prüfen

Jede Wohnung hat einen Höchstrahmen von 50.000 € rückerstattbarer MwSt. Wenn Sie bereits frühere Arbeiten mit ermäßigter MwSt. durchgeführt haben, überprüfen Sie das verfügbare Guthaben bei der Steuerverwaltung.

Für ökologische Boni nicht förderfähige Materialien wählen

Polyurethan und fossile Dämmstoffe ohne Recyclatanteil werden in 2026 nicht mehr (oder nur zu stark reduzierten Sätzen) subventioniert. Durch die Wahl biobasierter Materialien können Sie Ihren Klimabonus-Betrag bei Dämmpositionen verdoppeln.

Kommunale Förderungen vergessen

Viele Eigentümer wissen nicht, dass ihre Gemeinde ergänzende Förderungen anbietet, die manchmal 30 bis 50 % der staatlichen Förderung ausmachen. Erkundigen Sie sich immer bei Ihrer Gemeindeverwaltung vor dem Projektstart.

Häufig gestellte Fragen zu Renovierungsförderungen in Luxemburg

Welche Förderungen gibt es für energetische Renovierung in Luxemburg in 2026?

Im Jahr 2026 sind fünf kumulierbare Hauptprogramme verfügbar: Klimabonus Wunnen (Staatsförderung, die bis zu 62,5 % der förderfähigen Arbeiten finanzieren kann), Enoprimes (ergänzende Energieversorger-Prämie), kommunale Förderungen (variabel nach Gemeinde, 10 % bis 50 % der staatlichen Förderung), die super-ermäßigte 3 % MwSt. auf Arbeiten und das Klimaprêt (Kredit mit subventioniertem Satz). Alle diese Programme werden in 2026 beibehalten und sogar gestärkt.

Wie erhält man den Klimabonus 2026 — was sind die Schritte?

Um den Klimabonus zu erhalten, müssen Sie: (1) eine Energieberatung durch einen akkreditierten Berater durchführen lassen, wenn Sie mehrere Elemente renovieren, (2) das Formular DEPA-2026 auf MyGuichet.lu einreichen, um eine Grundsatzzustimmung vom Einheitlichen Schalter zu erhalten, (3) Arbeiten durch ein zugelassenes Unternehmen ausführen lassen, und (4) Ihren abschließenden Liquidationsantrag innerhalb von 4 Jahren nach dem Rechnungsdatum einreichen. Die Grundsatzzustimmung muss unbedingt vor Arbeitsbeginn eingeholt werden.

Welchen Förderbetrag kann ich für eine Komplettrenovierung erhalten?

Für eine Gesamtrenovierung (Fassaden- + Dachdämmung + Fenstereinsatz + Wärmepumpe) kann die Kombination Klimabonus + Enoprimes + kommunale Förderungen + 3 % MwSt. 35 % bis 55 % der Gesamtprojektkosten ausmachen. Für ein typisches 150 m² Haus kann das 35.000 bis 50.000 € Förderungen entsprechen. Die genauen Beträge hängen von den Flächen, gewählten Materialien, erreichtem Leistungsniveau und der Gemeinde ab.

Was ist neu beim Klimabonus in 2026 gegenüber 2025?

Das 2026-Programm bringt mehrere wichtige Änderungen: (1) feste Pauschalbeträge nach Arbeitstyp, lesbarer; (2) Integration des ehemaligen Tripartite-Bonus in die Grundbeträge; (3) Abschaffung der 10-jährigen Altersanforderung für ersetzte Kessel; (4) neue Boni für ökologische Materialien und begrünte Fassaden; (5) Abrechnungsfenster bis 2035 erweitert; (6) direkte Vorfinanzierung der Photovoltaik-Prämien ab 4. Januar 2026.

Können Klimabonus und Enoprimes kombiniert werden?

Ja, Enoprimes sind vollständig mit Klimabonus, kommunalen Förderungen und anderen Zuschüssen kumulierbar. Enoprimes können einen Aufschlag von etwa 10 bis 15 €/m² auf die gängigsten Dämmarbeiten zusätzlich zum Klimabonus erbringen.

Wer kann von den Förderungen für energetische Renovierung in Luxemburg profitieren?

Jede Person, die eine über 10 Jahre alte in Luxemburg gelegene Wohnung besitzt, kann Klimabonus-Förderungen beantragen. Die Wohnung muss als Hauptwohnsitz dienen (für den Eigentümer oder einen Mieter). Zweitwohnsitze sind nicht förderfähig. Bei Eigentumswohnungen erfordern Arbeiten an Gemeinschaftsteilen die Zustimmung der Eigentümerversammlung.

Was ist die Energieberatung und ist sie wirklich Pflicht?

Die Energieberatung ist Pflicht, wenn Sie mehr als ein Gebäudeelement renovieren möchten. Sie muss von einem vom luxemburgischen Staat akkreditierten Energieberater durchgeführt werden. Diese Beratung wird teilweise subventioniert (400 € für die Angebots-Konformitätsprüfung, 500 € für die Baustellenumsetzungskontrolle). Wenn Sie nur ein einzelnes Element renovieren, ist ein vereinfachtes Verfahren ohne Energieberatung möglich.

Wie funktioniert die 3 % MwSt. bei Renovierungsarbeiten?

Die super-ermäßigte 3 % MwSt. wird automatisch auf Rechnungen zertifizierter Handwerker für Wohnrenovierungsarbeiten in Luxemburg angewendet. Sie müssen kein besonderes Verfahren einleiten: Der Handwerker wendet sie direkt an. Jede Wohnung hat einen Höchstrahmen von 50.000 € rückerstattbarer MwSt., im Rahmen von 357.000 € Arbeiten.

Welche Fristen sind für den Klimabonus 2026 einzuhalten?

Die wichtigsten Fristen sind: (1) der erste Grundsatzzustimmungsantrag muss vor dem 31. Dezember 2030 eingereicht werden; (2) Arbeitsrechnungen müssen zwischen dem 1. Januar 2026 und dem 31. Dezember 2035 ausgestellt werden (2030 für eigenständige technische Anlagen); (3) der abschließende Liquidationsantrag muss innerhalb von 4 Jahren nach dem 31. Dezember des Rechnungsjahres eingereicht werden.

Bietet meine Gemeinde ergänzende Förderungen an?

Das hängt von Ihrer Gemeinde ab. Einige bieten sehr vorteilhafte Förderungen an, die bis zu 50 % der staatlichen Förderung ausmachen. Andere haben kein eigenes Programm. Um das herauszufinden, wenden Sie sich direkt an Ihre Gemeindeverwaltung oder nutzen Sie den Klima-Agence Förderungssimulator. Diese Überprüfung sollte vor Arbeitsbeginn erfolgen.

Sind Förderungen als Einkommen steuerpflichtig?

Nein. Klimabonus-Subventionen gelten für Privatpersonen nicht als steuerpflichtiges Einkommen und müssen nicht in der Steuererklärung angegeben werden. Wenn Sie Vermieter sind und die spezifischen steuerlichen Auswirkungen für Ihre Situation überprüfen möchten, empfiehlt es sich, einen akkreditierten Steuerberater zu konsultieren.

Handeln Sie — simulieren Sie Ihre Förderungen und fordern Sie ein Angebot an

Nutzen Sie unseren Simulator, um Ihre 2026-Förderungen genau zu kennen, und kontaktieren Sie dann einen zertifizierten Handwerker in Luxemburg, um Ihr Projekt zu kalkulieren. Unsere Partner kümmern sich um alle Verwaltungsverfahren für Sie.

  • Guichet.lu — Klimabonus Wunnen 2026 finanzielle Förderung, Programm in Kraft seit 01.01.2026
  • Luxemburgische Regierung — Pressemitteilung vom 31. Dezember 2025 über die Verlängerung und Reform des Klimabonus Wunnen
  • Klima-Agence Luxembourg — Förderprogramme, Simulator, zertifizierte Berater
  • Enoprimes.lu — Enoprimes Enovos/SUDenergie Programm, Bedingungen und Simulator 2026
  • MyGuichet.lu — Offizielles Klimabonus-Antragsportal (Formular DEPA-2026)
  • BCEE — Staatliche Sparbank — Klimaprêt, Bedingungen und Sätze 2026
  • Guichet.lu — Klimabonus-Förderung für technische Anlagen (Wärmepumpen, PV, KWL…)
Zuletzt aktualisiert: Juni 2026. Die Informationen zu Klimabonus 2026-Beträgen und -Bedingungen basieren auf der Regierungsmitteilung vom 31. Dezember 2025 und den offiziellen Guichet.lu-Seiten. Im Juni 2026 war das Gesetz zur Einführung des neuen Programms noch im Gesetzgebungsverfahren — die endgültigen Beträge werden die im Mémorial veröffentlichten sein. Kommunale Förderungen variieren je nach Gemeinde und können sich ändern. Überprüfen Sie immer die genauen Bedingungen auf klima-agence.lu und myguichet.lu, bevor Sie Ihre Akte einreichen. Renov.lu garantiert nicht die Vollständigkeit oder Echtzeit-Aktualisierung dieser Informationen und nimmt nicht an Förderungsentscheidungen teil.