Förderungen und Zuschüsse für Wärmepumpen in Luxemburg 2026: Klimabonus, Enoprimes und Kumulierung
Seit dem 1. Januar 2026 wurde der Klimabonus Wunnen für Wärmepumpen grundlegend überarbeitet: Die Beträge sind nun feste Pauschalbeträge, die 10-Jahres-Bedingung für den ersetzten Kessel wurde gestrichen, und die Förderungen wurden erhöht. Im Jahr 2026 beträgt der Klimabonus 10.000 € für eine Luft-Wasser-WP und 12.000 € für eine Erdwärme-WP beim Ersatz eines fossilen Heizkessels — begrenzt auf 50 % der Gesamtinvestition. Mit Enoprimes, reduzierter MwSt. von 3 %, kommunalen Beihilfen und der Heizöltankentsorgung können die kumulierten Förderungen über 50 % der Gesamtkosten abdecken.
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Luxemburg bietet eines der umfassendsten Fördersysteme Europas für Wärmepumpen. In 2026 ermöglichen fünf kumulierbare Finanzierungsquellen eine erhebliche Reduzierung Ihrer Investition — in manchen Fällen über die Hälfte der Gesamtkosten.
| Förderung | Max. Betrag | Hauptbedingung | Kumulierbar |
|---|---|---|---|
| Klimabonus — Luft/Wasser-WP | 10.000 € | Ersatz fossiler Kessel oder elektr. Direktheizung | ✓ Ja |
| Klimabonus — Erdwärme-WP | 12.000 € | Ersatz fossiler Kessel oder elektr. Direktheizung | ✓ Ja |
| Heizöltankentsorgung | 1.500 € | Ölkesselersatz | ✓ Ja |
| Bonus Wasserschutzzone | 2.000 € | Ölkesselersatz in Schutzzone | ✓ Ja |
| Enoprimes | 1.000 – 2.000 € | Antrag vor Angebotsunterzeichnung | ✓ Ja |
| Reduzierte MwSt. 3 % | ~2.800 €* | Gebäude älter als 10 Jahre | ✓ Ja |
| Kommunale Beihilfen | variabel | Je nach Gemeinde | ✓ Ja |
| Klimaprêt | 100.000 € | 1,5 % Zinszuschuss | ✓ Ja |
* Schätzung bei einer Anlage für 20.000 € netto, MwSt. 3 % vs. Standard 17 %.
Klimabonus 2026 — genaue Beträge nach Wärmepumpentyp
Der Klimabonus Wunnen ist die wichtigste staatliche Förderung Luxemburgs für Wärmepumpen. Das neue Regime (seit 1. Januar 2026) ersetzt das prozentbasierte System durch feste Pauschalbeträge.
Einfamilienhaus — Klimabonus-Beträge WP
| WP-Typ | Ersatz fossiler Kessel | Bestandsgebäude (ohne fossilen Ersatz) | Neubau |
|---|---|---|---|
| Luft/Wasser-WP | 10.000 € | 6.000 € | 3.000 € |
| Erdwärme-WP (Sonden, Kollektoren oder Latentwärmespeicher) |
12.000 € | 8.000 € | 3.000 €* |
| Luft/Luft-WP | Nicht förderfähig | ||
Quelle: Guichet.lu — Klimabonus-Regime 2026.
Der Klimabonus darf 50 % der Gesamtinvestitionskosten nicht übersteigen. Bei einer Luft-Wasser-WP für 14.000 € beträgt die Obergrenze 7.000 €. In der Praxis wird diese Grenze bei Installationen über 20.000 € (Mehrheit der Fälle) nicht erreicht.
Was sich mit dem Klimabonus-Regime 2026 für Wärmepumpen geändert hat
Das vorherige Regime (RGD 2022) lief am 31. Dezember 2025 aus. Hier der vollständige Vorher/Nachher-Vergleich:
| Punkt | Altes System (vor 2026) | Neues System (seit Jan. 2026) |
|---|---|---|
| Berechnungsmethode | % der Investitionskosten | Fester Pauschalbetrag je Installationstyp |
| Kesselbedingung | Fossiler Kessel ≥ 10 Jahre erforderlich | ✓ Entfallen — jeder fossile Kessel förderfähig |
| Luft/Wasser-WP — Ersatz | 9.500 € | 10.000 € (+500 €) |
| Erdwärme-WP — Ersatz | 14.000 € | 12.000 € (-2.000 €) |
| Tripartite-Bonus | Separater Bonus | In Grundbeträgen integriert |
| Sozialer Aufschlag | Nicht verfügbar | ✓ Neu — Verdoppelung für einkommensschwache Haushalte |
| Elektr. Direktheizung | Nicht förderfähig für Ersatzbonus | ✓ Neu — wie fossiler Kessel förderfähig |
| Ermäßigte MwSt. | Gebäude >20 Jahre alt | Gebäude >10 Jahre alt (Schwelle gesenkt) |
| Zeitlicher Rahmen | Vorheriges System | Arbeiten abgerechnet 2026–2030 (2035 bei Gebäudehüllensanierung) |
Der Klimabonus für Erdwärmepumpen sinkt von 14.000 € auf 12.000 €. Die 50 %-Deckelung bleibt unverändert.
Der Wegfall der 10-jährigen Kesselalterungsbedingung ermöglicht es allen Hausbesitzern, ihre fossile Heizanlage jetzt proaktiv zu ersetzen. Außerdem neu: 500 € HEMS-Förderung für Energiemanagementsysteme ab 1. Oktober 2026.
Stand Juni 2026 befindet sich das Gesetz für das neue Klimabonus-Regime 2026 (Gesetzentwurf 8585) noch im Gesetzgebungsverfahren. Anträge können bereits mit Rückwirkung zum 1. Januar 2026 gestellt werden.
Technische Förderbedingungen für Klimabonus-Wärmepumpen
| Technisches Kriterium | Luft/Wasser-WP | Erdwärme-WP |
|---|---|---|
| Mindest-COP | ≥ 3,1 bei A7/W35 (EN 14511) | ≥ 4,3 bei B0/W35 (EN 14511) |
| Max. Vorlauftemperatur | 35 °C (W35) | |
| Stromzähler | Pflicht — separater Zähler für die WP | |
| Wärmezähler | Pflicht | |
| Hydraulischer Abgleich | Pflicht bei Installation | |
| Pufferspeicher | Min. 30 l/kW thermisch — außer Inverter-WP | |
| Hybrid-WP-Abdeckung | ≥ 70 % des jährlichen Wärmebedarfs im WP-Modus | |
Akustische Anforderungen — Außeneinheit Luft/Wasser-WP
| Nennleistung WP (ErP-Label) | Max. Schallleistung LW (dB(A)) |
|---|---|
| ≤ 5 kW | 48 dB(A) |
| > 5 und ≤ 12 kW | 51 dB(A) |
| > 12 kW | 55 dB(A) |
Administrative Bedingungen: In Luxemburg gelegenes Wohngebäude (Haupt-, Zweitwohnsitz oder Mietobjekt), Eigentümer als Antragsteller, Installation durch einen bei der Handwerkskammer registrierten Fachbetrieb, Rechnungen vom 1. Januar 2026 bis 31. Dezember 2030 (2035 bei Gebäudehüllensanierung), Antrag innerhalb von 4 Jahren nach dem 31. Dezember des Rechnungsjahres.
Weitere kumulierbare Förderungen zum Klimabonus
Enoprimes — Enovos/Creos und SUDenergie
Enoprimes der Energieversorger betragen im Durchschnitt 1.000–2.000 € für eine Luft/Wasser-WP. Wichtige Regel: Antrag vor Unterzeichnung des Bestellscheins. Bei Unterzeichnung zuerst: Prämie dauerhaft verloren.
Ermäßigte MwSt. von 3 % (statt 17 %)
Für Gebäude älter als 10 Jahre (Schwelle seit 2026 von 20 auf 10 Jahre gesenkt) wird die MwSt. auf 3 % gesenkt. Bei 20.000 € netto Ersparnis von 2.800 €. Direkt in der Rechnung des Installateurs ausgewiesen.
Kommunale Beihilfen — bis zu 50 % des Klimabonus
Viele Gemeinden bieten 10–50 % des Klimabonus-Betrags zusätzlich. Luxemburg-Stadt: bis zu 50 % (5.000 € extra). Differdange (40 %), Lintgen (50 %, max. 1.500 €), Bertrange (25 %, max. 1.800 €). Erkundigen Sie sich bei Ihrer Gemeinde oder nutzen Sie den Klima-Agence-Simulator.
Klimaprêt — zinsvergünstigtes Darlehen
Vorzugsdarlehen mit 1,5 % Zinszuschuss der BCEE oder BGL BNP Paribas, bis zu 100.000 €. Der Staatszuschuss ist auf 10 % des geliehenen Betrags begrenzt.
(1) Enoprimes vor Angebotsunterzeichnung, (2) Klimabonus-Grundsatzgenehmigung vor Arbeitsbeginn, (3) Kommunale Beihilfen, (4) Klimaprêt falls nötig.
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| Förderungsquelle | Luft/Wasser-WP — 120 m² | Erdwärme-WP — 150 m² |
|---|---|---|
| Gesamtkosten (inkl. 3 % MwSt.) | 22.600 € | 38.600 € |
| Klimabonus (Ersatz fossiler Kessel) | − 10.000 € | − 12.000 € |
| Heizöltankentsorgung | − 1.500 € | − 1.500 € |
| Enoprimes (gest.) | − 1.500 € | − 1.500 € |
| MwSt.-Ersparnis (3 % vs 17 %) | − 2.730 € | − 4.680 € |
| Kommunale Beihilfe Luxemburg-Stadt (+50 %) | − 5.000 € | − 6.000 € |
| Gesamtförderung | 20.730 € | 25.680 € |
| Geschätzter Eigenanteil | ≈ 1.870 € | ≈ 12.920 € |
Berechnen Sie Ihren genauen Eigenanteil
Sozialer Topup — Verdopplung des Klimabonus für einkommensschwache Haushalte
Seit 2026 können einkommensschwache Haushalte den doppelten Klimabonus erhalten. Beim Ersatz eines fossilen Kessels durch eine Luft-Wasser-WP bedeutet das bis zu 20.000 € statt 10.000 €.
Ohne sozialen Topup
- Klimabonus: 10.000 €
- Enoprimes: ~1.500 €
- MwSt. 3 %: ~2.800 €
- Gesamtförderung: ~14.300 €
Mit sozialem Topup
- Verdoppelter Klimabonus: 20.000 €
- Enoprimes: ~1.500 €
- MwSt. 3 %: ~2.800 €
- Gesamtförderung: ~24.300 €
Der soziale Topup unterliegt Einkommensbedingungen des Wohnungsbauministeriums. Antrag separat stellen. Berechtigung prüfen auf logement.public.lu.
Schritt-für-Schritt-Antragsguide für Wärmepumpen-Förderungen
Projekt und Förderungen simulieren
Nutzen Sie den Klima-Agence-Simulator für offizielle Beträge nach Gemeinde.
Enoprimes VOR Angebotsunterzeichnung registrieren
Besuchen Sie enoprimes.lu. Bei Unterzeichnung vor Registrierung: Prämie dauerhaft verloren.
Energieberatung (bei Kombination mehrerer Maßnahmen)
Pflicht bei Kombination mit anderen Sanierungsarbeiten. Teilweise subventioniert.
Klimabonus-Grundsatzgenehmigung — Formular DEPA-2026
Einreichen über MyGuichet.lu mit POCH-2026, detailliertem Angebot, Gebäudealtersnachweis. Keine Arbeiten vor Genehmigung beginnen.
Zertifizierten Installateur wählen und mindestens 2–3 Angebote vergleichen
Muss bei der Handwerkskammer registriert sein. Preisunterschiede von 3.000–5.000 € für dieselbe Installation sind üblich.
Installation (2–3 Tage für Luft/Wasser)
Bei Erdwärme 1–2 zusätzliche Wochen für Bohrungen oder Kollektoren. Umfasst Außen- und Inneneinheit, hydraulischen Anschluss, Zähler und Abgleich.
Abnahmeantrag bei der Handwerkskammer
Innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme. Pflicht für die Klimabonus-Validierung. Schriftliche Bestätigung vom Installateur verlangen.
Endantrag auf MyGuichet.lu einreichen
DEPA-2026, POCH-2026, CCPOCH-2026, bezahlte Rechnungen, IBAN. Auszahlung in der Regel innerhalb von 4–12 Wochen.
Kommunale Beihilfen und Enoprimes abschließen
Gemeindeverwaltung mit Klimabonus-Bescheid kontaktieren. Enoprimes-Unterlagen einreichen. Auszahlung in 4–6 Wochen.
Die Reihenfolge ist nicht verhandelbar: Enoprimes vor Bestellung → Grundsatzgenehmigung vor Arbeiten → Zahlungsantrag nach Arbeiten. Jede Umkehrung: dauerhafter Verlust einer oder mehrerer Förderungen. Bei Fragen: Klima-Agence +352 40 85 85.
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Kostenlose Angebote anfragen →Fehler, die Sie unbedingt vermeiden sollten
Arbeiten vor der Klimabonus-Grundsatzgenehmigung beginnen
Kein Klimabonus-Anspruch ohne vorherige Genehmigung. Keine Ausnahme, kein Rückgriff möglich.
Angebot vor Enoprimes-Registrierung unterzeichnen
1.000–2.000 € dauerhaft verloren, ohne Rückgriff.
Nicht bei der Handwerkskammer registrierten Installateur wählen
Nur registrierte Fachbetriebe qualifizieren sich. Eigeninstallation: vollständige Nicht-Förderfähigkeit.
Hydraulischen Abgleich oder Pflicht-Zähler vergessen
Fehlende Dokumentation bedeutet Förderungsablehnung. Alle drei im Angebot explizit prüfen.
Kommunale Beihilfen ignorieren
Tausende Euro werden oft übersehen. Immer bei der Gemeinde nachfragen.
Normalen Kredit statt Klimaprêt aufnehmen
Der 1,5 % Zinszuschuss spart mehrere hundert Euro über die Laufzeit. Klimaprêt bei BCEE oder BGL BNP Paribas abschließen.
Häufig gestellte Fragen zu Wärmepumpen-Förderungen in Luxemburg
Wie hoch ist der Klimabonus für eine Wärmepumpe in 2026?
Seit Januar 2026 fester Pauschalbetrag. Ersatz fossiler Kessel oder Direktheizung: 10.000 € für Luft/Wasser-WP, 12.000 € für Erdwärme-WP. Neuinstallation im Bestand ohne Ersatz: 6.000 € bzw. 8.000 €. Neubau: 3.000 €. 50 %-Deckelungsregel gilt immer.
Ist die Luft/Luft-Wärmepumpe klimabonusfähig?
Nein. Nur Luft/Wasser- und Erdwärme-WP am zentralen Heizsystem sind förderfähig. Luft/Luft-WP kann unter Umständen Enoprimes erhalten.
Muss mein Kessel noch mehr als 10 Jahre alt sein?
Nein. Die Mindestalterbedingung wurde vollständig gestrichen. Unabhängig vom Alter Ihres fossilen Kessels sind Sie förderfähig, sofern Sie die anderen Bedingungen erfüllen.
Kann man Klimabonus mit Enoprimes und kommunalen Beihilfen kombinieren?
Ja, alle Förderungen sind vollständig kumulierbar. Zwingende Regeln: Enoprimes-Antrag vor Angebotsunterzeichnung, Klimabonus-Grundsatzgenehmigung vor Arbeitsbeginn.
Wird der Klimabonus an den Installateur oder den Eigentümer ausgezahlt?
Direkt an den Immobilieneigentümer, nach Abschluss der Arbeiten und Validierung der vollständigen Akte auf MyGuichet.lu. Kein Vorfinanzierungsmechanismus für WP (Stand Juni 2026). Vorfinanzierung durch Sie, Erstattung in 4–12 Wochen.
Ist eine Hybrid-Wärmepumpe förderfähig?
Ja, nicht-fossile Hybrid-WP sind förderfähig, sofern sie allein im monovalenten Modus betrieben werden können und mindestens 70 % des jährlichen Wärmebedarfs im WP-Modus decken.
Welche Unterlagen sind für den Klimabonus-Antrag erforderlich?
Formular DEPA-2026, POCH-2026 (vom Installateur ausgefüllt), CCPOCH-2026, bezahlte Rechnungen mit Zahlungsnachweis, IBAN, ggf. Energieberatungsbericht. Für Eigentümergemeinschaften zusätzlich COLL-2026 und PROC-2026.
Ist der Klimabonus steuerpflichtiges Einkommen?
Nein. Gilt für Privatpersonen nicht als steuerpflichtiges Einkommen, muss nicht deklariert werden. Für Vermieter: Steuerberater konsultieren.
Verbessert eine Wärmepumpe die Energieklasse meines Hauses?
Ja. In Kombination mit guter Dämmung kann sie die Energieklasse um 2–3 Stufen verbessern, mit direktem positivem Einfluss auf den Immobilienwert.
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