Förderungen und Zuschüsse für Wärmepumpen in Luxemburg 2026: Klimabonus, Enoprimes und Kumulierung

Seit dem 1. Januar 2026 wurde der Klimabonus Wunnen für Wärmepumpen grundlegend überarbeitet: Die Beträge sind nun feste Pauschalbeträge, die 10-Jahres-Bedingung für den ersetzten Kessel wurde gestrichen, und die Förderungen wurden erhöht. Im Jahr 2026 beträgt der Klimabonus 10.000 € für eine Luft-Wasser-WP und 12.000 € für eine Erdwärme-WP beim Ersatz eines fossilen Heizkessels — begrenzt auf 50 % der Gesamtinvestition. Mit Enoprimes, reduzierter MwSt. von 3 %, kommunalen Beihilfen und der Heizöltankentsorgung können die kumulierten Förderungen über 50 % der Gesamtkosten abdecken.

10.000 €
Klimabonus Luft/Wasser-WP — Ersatz fossiler Kessel
12.000 €
Klimabonus Erdwärme-WP — Ersatz fossiler Kessel
> 50 %
der Kosten gedeckt durch kumulierte Förderungen

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Übersicht: alle verfügbaren Förderungen für Ihre Wärmepumpe in 2026

Luxemburg bietet eines der umfassendsten Fördersysteme Europas für Wärmepumpen. In 2026 ermöglichen fünf kumulierbare Finanzierungsquellen eine erhebliche Reduzierung Ihrer Investition — in manchen Fällen über die Hälfte der Gesamtkosten.

📋 Übersicht Wärmepumpen-Förderungen Luxemburg 2026
Förderung Max. Betrag Hauptbedingung Kumulierbar
Klimabonus — Luft/Wasser-WP 10.000 € Ersatz fossiler Kessel oder elektr. Direktheizung ✓ Ja
Klimabonus — Erdwärme-WP 12.000 € Ersatz fossiler Kessel oder elektr. Direktheizung ✓ Ja
Heizöltankentsorgung 1.500 € Ölkesselersatz ✓ Ja
Bonus Wasserschutzzone 2.000 € Ölkesselersatz in Schutzzone ✓ Ja
Enoprimes 1.000 – 2.000 € Antrag vor Angebotsunterzeichnung ✓ Ja
Reduzierte MwSt. 3 % ~2.800 €* Gebäude älter als 10 Jahre ✓ Ja
Kommunale Beihilfen variabel Je nach Gemeinde ✓ Ja
Klimaprêt 100.000 € 1,5 % Zinszuschuss ✓ Ja

* Schätzung bei einer Anlage für 20.000 € netto, MwSt. 3 % vs. Standard 17 %.

Klimabonus 2026 — genaue Beträge nach Wärmepumpentyp

Der Klimabonus Wunnen ist die wichtigste staatliche Förderung Luxemburgs für Wärmepumpen. Das neue Regime (seit 1. Januar 2026) ersetzt das prozentbasierte System durch feste Pauschalbeträge.

Einfamilienhaus — Klimabonus-Beträge WP

WP-Typ Ersatz fossiler Kessel Bestandsgebäude (ohne fossilen Ersatz) Neubau
Luft/Wasser-WP 10.000 € 6.000 € 3.000 €
Erdwärme-WP
(Sonden, Kollektoren oder Latentwärmespeicher)
12.000 € 8.000 € 3.000 €*
Luft/Luft-WP Nicht förderfähig

Quelle: Guichet.lu — Klimabonus-Regime 2026.

📋 50 %-Deckelungsregel

Der Klimabonus darf 50 % der Gesamtinvestitionskosten nicht übersteigen. Bei einer Luft-Wasser-WP für 14.000 € beträgt die Obergrenze 7.000 €. In der Praxis wird diese Grenze bei Installationen über 20.000 € (Mehrheit der Fälle) nicht erreicht.

Was sich mit dem Klimabonus-Regime 2026 für Wärmepumpen geändert hat

Das vorherige Regime (RGD 2022) lief am 31. Dezember 2025 aus. Hier der vollständige Vorher/Nachher-Vergleich:

Punkt Altes System (vor 2026) Neues System (seit Jan. 2026)
Berechnungsmethode % der Investitionskosten Fester Pauschalbetrag je Installationstyp
Kesselbedingung Fossiler Kessel ≥ 10 Jahre erforderlich ✓ Entfallen — jeder fossile Kessel förderfähig
Luft/Wasser-WP — Ersatz 9.500 € 10.000 € (+500 €)
Erdwärme-WP — Ersatz 14.000 € 12.000 € (-2.000 €)
Tripartite-Bonus Separater Bonus In Grundbeträgen integriert
Sozialer Aufschlag Nicht verfügbar ✓ Neu — Verdoppelung für einkommensschwache Haushalte
Elektr. Direktheizung Nicht förderfähig für Ersatzbonus ✓ Neu — wie fossiler Kessel förderfähig
Ermäßigte MwSt. Gebäude >20 Jahre alt Gebäude >10 Jahre alt (Schwelle gesenkt)
Zeitlicher Rahmen Vorheriges System Arbeiten abgerechnet 2026–2030 (2035 bei Gebäudehüllensanierung)
⚠ Achtung

Der Klimabonus für Erdwärmepumpen sinkt von 14.000 € auf 12.000 €. Die 50 %-Deckelung bleibt unverändert.

✓ Gute Nachricht

Der Wegfall der 10-jährigen Kesselalterungsbedingung ermöglicht es allen Hausbesitzern, ihre fossile Heizanlage jetzt proaktiv zu ersetzen. Außerdem neu: 500 € HEMS-Förderung für Energiemanagementsysteme ab 1. Oktober 2026.

⚠️ Gesetzgebungsstatus

Stand Juni 2026 befindet sich das Gesetz für das neue Klimabonus-Regime 2026 (Gesetzentwurf 8585) noch im Gesetzgebungsverfahren. Anträge können bereits mit Rückwirkung zum 1. Januar 2026 gestellt werden.

Technische Förderbedingungen für Klimabonus-Wärmepumpen

Technisches Kriterium Luft/Wasser-WP Erdwärme-WP
Mindest-COP ≥ 3,1 bei A7/W35 (EN 14511) ≥ 4,3 bei B0/W35 (EN 14511)
Max. Vorlauftemperatur 35 °C (W35)
Stromzähler Pflicht — separater Zähler für die WP
Wärmezähler Pflicht
Hydraulischer Abgleich Pflicht bei Installation
Pufferspeicher Min. 30 l/kW thermisch — außer Inverter-WP
Hybrid-WP-Abdeckung ≥ 70 % des jährlichen Wärmebedarfs im WP-Modus

Akustische Anforderungen — Außeneinheit Luft/Wasser-WP

Nennleistung WP (ErP-Label) Max. Schallleistung LW (dB(A))
≤ 5 kW48 dB(A)
> 5 und ≤ 12 kW51 dB(A)
> 12 kW55 dB(A)

Administrative Bedingungen: In Luxemburg gelegenes Wohngebäude (Haupt-, Zweitwohnsitz oder Mietobjekt), Eigentümer als Antragsteller, Installation durch einen bei der Handwerkskammer registrierten Fachbetrieb, Rechnungen vom 1. Januar 2026 bis 31. Dezember 2030 (2035 bei Gebäudehüllensanierung), Antrag innerhalb von 4 Jahren nach dem 31. Dezember des Rechnungsjahres.

Weitere kumulierbare Förderungen zum Klimabonus

1

Enoprimes — Enovos/Creos und SUDenergie

Enoprimes der Energieversorger betragen im Durchschnitt 1.000–2.000 € für eine Luft/Wasser-WP. Wichtige Regel: Antrag vor Unterzeichnung des Bestellscheins. Bei Unterzeichnung zuerst: Prämie dauerhaft verloren.

2

Ermäßigte MwSt. von 3 % (statt 17 %)

Für Gebäude älter als 10 Jahre (Schwelle seit 2026 von 20 auf 10 Jahre gesenkt) wird die MwSt. auf 3 % gesenkt. Bei 20.000 € netto Ersparnis von 2.800 €. Direkt in der Rechnung des Installateurs ausgewiesen.

3

Kommunale Beihilfen — bis zu 50 % des Klimabonus

Viele Gemeinden bieten 10–50 % des Klimabonus-Betrags zusätzlich. Luxemburg-Stadt: bis zu 50 % (5.000 € extra). Differdange (40 %), Lintgen (50 %, max. 1.500 €), Bertrange (25 %, max. 1.800 €). Erkundigen Sie sich bei Ihrer Gemeinde oder nutzen Sie den Klima-Agence-Simulator.

4

Klimaprêt — zinsvergünstigtes Darlehen

Vorzugsdarlehen mit 1,5 % Zinszuschuss der BCEE oder BGL BNP Paribas, bis zu 100.000 €. Der Staatszuschuss ist auf 10 % des geliehenen Betrags begrenzt.

💡 Reihenfolge der Anträge ist entscheidend

(1) Enoprimes vor Angebotsunterzeichnung, (2) Klimabonus-Grundsatzgenehmigung vor Arbeitsbeginn, (3) Kommunale Beihilfen, (4) Klimaprêt falls nötig.

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Wie viel können Sie insgesamt erhalten — Rechenbeispiele

Förderungsquelle Luft/Wasser-WP — 120 m² Erdwärme-WP — 150 m²
Gesamtkosten (inkl. 3 % MwSt.) 22.600 € 38.600 €
Klimabonus (Ersatz fossiler Kessel) − 10.000 € − 12.000 €
Heizöltankentsorgung − 1.500 € − 1.500 €
Enoprimes (gest.) − 1.500 € − 1.500 €
MwSt.-Ersparnis (3 % vs 17 %) − 2.730 € − 4.680 €
Kommunale Beihilfe Luxemburg-Stadt (+50 %) − 5.000 € − 6.000 €
Gesamtförderung 20.730 € 25.680 €
Geschätzter Eigenanteil ≈ 1.870 € ≈ 12.920 €

Berechnen Sie Ihren genauen Eigenanteil

Sozialer Topup — Verdopplung des Klimabonus für einkommensschwache Haushalte

Seit 2026 können einkommensschwache Haushalte den doppelten Klimabonus erhalten. Beim Ersatz eines fossilen Kessels durch eine Luft-Wasser-WP bedeutet das bis zu 20.000 € statt 10.000 €.

Ohne sozialen Topup

  • Klimabonus: 10.000 €
  • Enoprimes: ~1.500 €
  • MwSt. 3 %: ~2.800 €
  • Gesamtförderung: ~14.300 €
VS

Mit sozialem Topup

  • Verdoppelter Klimabonus: 20.000 €
  • Enoprimes: ~1.500 €
  • MwSt. 3 %: ~2.800 €
  • Gesamtförderung: ~24.300 €
⚠️ Einkommensbedingungen

Der soziale Topup unterliegt Einkommensbedingungen des Wohnungsbauministeriums. Antrag separat stellen. Berechtigung prüfen auf logement.public.lu.

Schritt-für-Schritt-Antragsguide für Wärmepumpen-Förderungen

1

Projekt und Förderungen simulieren

Nutzen Sie den Klima-Agence-Simulator für offizielle Beträge nach Gemeinde.

2

Enoprimes VOR Angebotsunterzeichnung registrieren

Besuchen Sie enoprimes.lu. Bei Unterzeichnung vor Registrierung: Prämie dauerhaft verloren.

3

Energieberatung (bei Kombination mehrerer Maßnahmen)

Pflicht bei Kombination mit anderen Sanierungsarbeiten. Teilweise subventioniert.

4

Klimabonus-Grundsatzgenehmigung — Formular DEPA-2026

Einreichen über MyGuichet.lu mit POCH-2026, detailliertem Angebot, Gebäudealtersnachweis. Keine Arbeiten vor Genehmigung beginnen.

5

Zertifizierten Installateur wählen und mindestens 2–3 Angebote vergleichen

Muss bei der Handwerkskammer registriert sein. Preisunterschiede von 3.000–5.000 € für dieselbe Installation sind üblich.

6

Installation (2–3 Tage für Luft/Wasser)

Bei Erdwärme 1–2 zusätzliche Wochen für Bohrungen oder Kollektoren. Umfasst Außen- und Inneneinheit, hydraulischen Anschluss, Zähler und Abgleich.

7

Abnahmeantrag bei der Handwerkskammer

Innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme. Pflicht für die Klimabonus-Validierung. Schriftliche Bestätigung vom Installateur verlangen.

8

Endantrag auf MyGuichet.lu einreichen

DEPA-2026, POCH-2026, CCPOCH-2026, bezahlte Rechnungen, IBAN. Auszahlung in der Regel innerhalb von 4–12 Wochen.

9

Kommunale Beihilfen und Enoprimes abschließen

Gemeindeverwaltung mit Klimabonus-Bescheid kontaktieren. Enoprimes-Unterlagen einreichen. Auszahlung in 4–6 Wochen.

📋 Wichtiger Verfahrenshinweis

Die Reihenfolge ist nicht verhandelbar: Enoprimes vor Bestellung → Grundsatzgenehmigung vor Arbeiten → Zahlungsantrag nach Arbeiten. Jede Umkehrung: dauerhafter Verlust einer oder mehrerer Förderungen. Bei Fragen: Klima-Agence +352 40 85 85.

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Fehler, die Sie unbedingt vermeiden sollten

Arbeiten vor der Klimabonus-Grundsatzgenehmigung beginnen

Kein Klimabonus-Anspruch ohne vorherige Genehmigung. Keine Ausnahme, kein Rückgriff möglich.

Angebot vor Enoprimes-Registrierung unterzeichnen

1.000–2.000 € dauerhaft verloren, ohne Rückgriff.

Nicht bei der Handwerkskammer registrierten Installateur wählen

Nur registrierte Fachbetriebe qualifizieren sich. Eigeninstallation: vollständige Nicht-Förderfähigkeit.

Hydraulischen Abgleich oder Pflicht-Zähler vergessen

Fehlende Dokumentation bedeutet Förderungsablehnung. Alle drei im Angebot explizit prüfen.

Kommunale Beihilfen ignorieren

Tausende Euro werden oft übersehen. Immer bei der Gemeinde nachfragen.

Normalen Kredit statt Klimaprêt aufnehmen

Der 1,5 % Zinszuschuss spart mehrere hundert Euro über die Laufzeit. Klimaprêt bei BCEE oder BGL BNP Paribas abschließen.

Häufig gestellte Fragen zu Wärmepumpen-Förderungen in Luxemburg

Wie hoch ist der Klimabonus für eine Wärmepumpe in 2026?

Seit Januar 2026 fester Pauschalbetrag. Ersatz fossiler Kessel oder Direktheizung: 10.000 € für Luft/Wasser-WP, 12.000 € für Erdwärme-WP. Neuinstallation im Bestand ohne Ersatz: 6.000 € bzw. 8.000 €. Neubau: 3.000 €. 50 %-Deckelungsregel gilt immer.

Ist die Luft/Luft-Wärmepumpe klimabonusfähig?

Nein. Nur Luft/Wasser- und Erdwärme-WP am zentralen Heizsystem sind förderfähig. Luft/Luft-WP kann unter Umständen Enoprimes erhalten.

Muss mein Kessel noch mehr als 10 Jahre alt sein?

Nein. Die Mindestalterbedingung wurde vollständig gestrichen. Unabhängig vom Alter Ihres fossilen Kessels sind Sie förderfähig, sofern Sie die anderen Bedingungen erfüllen.

Kann man Klimabonus mit Enoprimes und kommunalen Beihilfen kombinieren?

Ja, alle Förderungen sind vollständig kumulierbar. Zwingende Regeln: Enoprimes-Antrag vor Angebotsunterzeichnung, Klimabonus-Grundsatzgenehmigung vor Arbeitsbeginn.

Wird der Klimabonus an den Installateur oder den Eigentümer ausgezahlt?

Direkt an den Immobilieneigentümer, nach Abschluss der Arbeiten und Validierung der vollständigen Akte auf MyGuichet.lu. Kein Vorfinanzierungsmechanismus für WP (Stand Juni 2026). Vorfinanzierung durch Sie, Erstattung in 4–12 Wochen.

Ist eine Hybrid-Wärmepumpe förderfähig?

Ja, nicht-fossile Hybrid-WP sind förderfähig, sofern sie allein im monovalenten Modus betrieben werden können und mindestens 70 % des jährlichen Wärmebedarfs im WP-Modus decken.

Welche Unterlagen sind für den Klimabonus-Antrag erforderlich?

Formular DEPA-2026, POCH-2026 (vom Installateur ausgefüllt), CCPOCH-2026, bezahlte Rechnungen mit Zahlungsnachweis, IBAN, ggf. Energieberatungsbericht. Für Eigentümergemeinschaften zusätzlich COLL-2026 und PROC-2026.

Ist der Klimabonus steuerpflichtiges Einkommen?

Nein. Gilt für Privatpersonen nicht als steuerpflichtiges Einkommen, muss nicht deklariert werden. Für Vermieter: Steuerberater konsultieren.

Verbessert eine Wärmepumpe die Energieklasse meines Hauses?

Ja. In Kombination mit guter Dämmung kann sie die Energieklasse um 2–3 Stufen verbessern, mit direktem positivem Einfluss auf den Immobilienwert.

Förderungen simulieren und Angebote kostenlos vergleichen

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  • Guichet.lu — Klimabonus 2026: technische Installationen (WP, PV, Biomasse…)
  • Guichet.lu — Klimabonus 2026: energetische Sanierung
  • Klima-Agence Luxemburg — Fördersimulator 2026 (staatlich, kommunal, Energieversorger)
  • MyGuichet.lu — Offizielles Klimabonus-Antragsportal (Formular DEPA-2026)
  • Enoprimes.lu — Wärmepumpen-Prämien 2026
  • Luxemburgisches Wohnungsbauministerium — Sozialer Topup und Einkommensbedingungen
  • BCEE — Klimaprêt, Bedingungen und Zinssätze 2026
  • Preisdaten: Renov.lu bei zertifizierten Partnerinstallateuren — Juni 2026
Zuletzt aktualisiert: Juni 2026. Klimabonus-Beträge entsprechen dem offiziellen Regime 2026 (Gesetzentwurf 8585, rückwirkend ab 1. Januar 2026). Endgültige Beträge nach Veröffentlichung im Mémorial. Preisspannen und Simulationen sind indikativ. Kommunale Beihilfen variieren. Genaue Bedingungen prüfen auf aides.klima-agence.lu und myguichet.lu. Renov.lu nimmt nicht am Abschluss von Installationsverträgen oder Förderentscheidungen teil.