MwSt. 3 % für Renovierungen in Luxemburg 2026: Bedingungen, förderfähige Arbeiten und Verfahren
In Luxemburg beträgt der normale MwSt.-Satz 17 %. Für Bau- und Renovierungsarbeiten an einem als Hauptwohnsitz genutzten Wohngebäude gewährt der Staat einen superermäßigten Satz von 3 % — eine Ersparnis von 14 Prozentpunkten auf jede förderfähige Rechnung. Der Steuervorteil ist auf 50.000 € pro Wohngebäude gedeckelt, und es gibt zwei Verfahren: die direkte Anwendung (der Handwerker stellt nach AEDT-Genehmigung zu 3 % in Rechnung) oder die nachträgliche Erstattung.
Grundprinzip: Wie funktioniert die MwSt. 3 % in Luxemburg?
Der superermäßigte MwSt.-Satz von 3 % für die Renovierung und den Bau von Wohngebäuden in Luxemburg wurde durch die Großherzogliche Verordnung vom 30. Juli 2002 eingeführt. Seit dem 1. Januar 2024 beträgt der normale MwSt.-Satz 17 %. Bei einer Rechnung von 60.000 € netto beläuft sich die Ersparnis auf 8.400 €. Die zuständige Behörde ist die AEDT, Steueramt XII, 308, route d’Esch, L-1471 Luxemburg.
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Voraussetzungen für die Förderfähigkeit (MwSt. 3 %) 2026
Drei kumulative Bedingungen müssen erfüllt sein: (1) die Immobilie muss ein Wohngebäude sein (eigenständige Einheit als Hauptwohnsitz, Keller und Garage eingeschlossen); (2) sie muss als Hauptwohnsitz genutzt werden — direkt durch den Eigentümer oder indirekt durch einen Mieter (nur Renovierung); (3) für Renovierungsarbeiten muss das Gebäude seit mindestens 10 Jahren fertiggestellt sein (Datum der Baugenehmigung, nicht Kaufdatum). Jede Rechnung muss mehr als 1.250 € netto betragen. Das Wohngebäude muss 2 Jahre nach Fertigstellung als Hauptwohnsitz genutzt werden — bei Nutzungsänderung muss der volle Steuervorteil mit Zinsen zurückgezahlt werden.
Für Neubauten oder Umbauten gilt der 3 %-Satz ohne Altersbedingung, sofern der Eigentümer das Gebäude selbst als Hauptwohnsitz nutzt.
Förderfähige Arbeiten für MwSt. 3 % — vollständige offizielle Liste
| Arbeitskategorie | Offizielle Details | MwSt. |
|---|---|---|
| Rohbau | Erdarbeiten, Fundamente, Mauerwerk, Beton, Dachstuhl, Dach | 3 % |
| Fassaden | Renovierung, Außendämmung (ITE), Putz und Verputz | 3 % |
| Innendämmung | Wand-, Dachboden- und Bodendämmung | 3 % |
| Türen und Fenster | Fenster, Eingangstüren, Wintergärten, Rollläden (einschließlich elektrische) | 3 % |
| Sanitäranlagen | Badewanne, Dusche, WC, Waschbecken, Spüle — ohne Möbel, Spiegel, Zubehör | 3 % |
| Heizung und Lüftung | Heizungsanlage, Kessel, Wärmepumpe, Fußbodenheizung, Lüftungsanlage, Solarthermie | 3 % |
| Elektroinstallation | Allgemeine Verkabelung, Verteilerkasten — ohne Spezialanlagen (Alarm, Hausautomation, IT-Netz…) | 3 % |
| Sanitärinstallation | Leitungen, Wasseranschlüsse, Abwasserleitungen | 3 % |
| Boden- und Wandbeläge | Fliesen, Parkett, Teppich, Farbe, Innenputz | 3 % |
| Förderfähige Innenausstattung | Treppen, Geländer, Innentüren, Fensterbänke | 3 % |
| Heizöfen | Holz- und Pelletöfen | 3 % |
| Zufahrtsweg | Direkter Zufahrtsweg zur Wohnung und Garage | 3 % |
Ausgeschlossene Arbeiten und Ausgaben
| Ausgeschlossener Posten | Offizielle AEDT-Klarstellung |
|---|---|
| Mobiliar | Einbauküchen, Schränke, Betten — Ausnahme: Heizöfen sind förderfähig |
| Badmöbel und Zubehör | Waschtischmöbel, Spiegel, Seifenhalter, Papierspender, Haken |
| Nicht förderfähige Innenausstattung | Einbauschränke, Wandverkleidungen — ohne Treppen, Geländer, Innentüren und Fensterbänke |
| Rollläden und Sonnenschutz | Innenrollos, Vorhänge, externe Markisen — Ausnahme: Fensterläden (einschließlich elektrische) |
| Spezielle technische Anlagen | Alarmanlagen, Hausautomation (EIB), IT-Netzwerke, Heimkino, Photovoltaikpanele, Satellit |
| Wellness- und Poolausstattung | Sauna, Dampfbad, Jacuzzi, Schwimmbad |
| Gartengestaltung | Garten, Bepflanzung, Landschaftsbau — Ausnahme: direkter Zufahrtsweg |
| Honorare | Architekt, Innenarchitekt, Ingenieur, Notar |
| Rechnungen unter 1.250 € netto | Jede Rechnung muss diesen Schwellenwert individuell überschreiten |
Die 50.000-€-Obergrenze: Wie berechnen und verwalten?
Der gesamte Steuervorteil darf 50.000 € pro Wohngebäude nicht übersteigen — kumulativ über die gesamte Lebensdauer. Um genau 50.000 € Steuervorteil zu erreichen, müssen förderfähige Arbeiten im Wert von 357.143 € netto erbracht werden. In der Praxis bleibt die große Mehrheit der Projekte weit darunter.
Das Erstattungsrecht verjährt nach 5 Jahren ab dem 31. Dezember des betreffenden Steuerjahres.
Verfahren 1 — Direkte Anwendung: Der Handwerker stellt zu 3 % in Rechnung
Die direkte Anwendung ist das komfortabelste Verfahren: Sie zahlen die MwSt. direkt zu 3 %. Es erfordert einen Verwaltungsschritt vor Beginn der Arbeiten.
Detaillierten Kostenvoranschlag einholen
Der Handwerker erstellt einen Kostenvoranschlag über 3.000 € netto mit Unterscheidung förderfähiger (3 %) und nicht förderfähiger Posten (17 %).
Genehmigungsantrag vorbereiten
Der Handwerker bereitet das AEDT-Formular vor — von beiden Parteien zu unterzeichnen.
Antrag beim AEDT einreichen
Online über MyGuichet.lu oder per Post an Steueramt XII – Genehmigungsdienst, 308, route d’Esch, L-1471 Luxemburg — Tel.: (+352) 247-80707.
Auf Genehmigung warten — kein Arbeitsbeginn davor
Vollständige Anträge werden in ca. 10 Werktagen bearbeitet. Ohne Genehmigung muss der Handwerker zu 17 % berechnen.
Arbeiten und Rechnungsstellung
Nach Genehmigung stellt der Handwerker Rechnungen zu 3 % für förderfähige Posten aus. Alle Original-Rechnungen sorgfältig aufbewahren.
Verfahren 2 — Nachträgliche Erstattung durch die AEDT
Wenn Arbeiten zu 17 % in Rechnung gestellt wurden, können Sie die MwSt.-Differenz nachträglich zurückfordern — 14 % des Nettobetrags der förderfähigen Rechnungen. Antrag an: Steueramt XII – Erstattungsdienst, Postfach 31, L-2010 Luxemburg (Tel.: (+352) 247-80708).
Erforderliche Unterlagen: AEDT-Erstattungsformular (Ref. MF_ED_DRTVA_F_202309_1), Rechnungsaufstellung, Original-Rechnungen mit luxemburgischer MwSt.-Nummer des Handwerkers, Bankzahlungsnachweise, unterzeichnete Erklärung über Hauptwohnsitznutzung.
Erstattungen für Rechnungen aus Unternehmen außerhalb Luxemburgs sind nur möglich, wenn diese Unternehmen eine luxemburgische MwSt.-Nummer haben und zu 17 % luxemburgischer MwSt. berechnet haben. Eine belgische oder französische MwSt.-Rechnung ist von der AEDT nicht erstattungsfähig.
Berechnungsbeispiele: Wie viel sparen Sie mit MwSt. 3 %?
Beispiel 1 — Badsanierung (25.000 € netto)
| Posten | Nettobetrag | Förderfähig? | Bezahlte MwSt. |
|---|---|---|---|
| Abriss und Demontage | 1.800 € | ✅ Ja | 54 € |
| Sanitärinstallation | 4.500 € | ✅ Ja | 135 € |
| Sanitäranlagen (Wanne, Dusche, WC, Waschbecken) | 5.200 € | ✅ Ja | 156 € |
| Fliesen Boden und Wände | 6.000 € | ✅ Ja | 180 € |
| Elektroinstallation | 2.000 € | ✅ Ja | 60 € |
| Waschtischmöbel + Spiegel + Zubehör | 2.500 € | ❌ Nein | 425 € |
| Lüftungsanlage (VMC) | 1.500 € | ✅ Ja | 45 € |
| Deckenanstrich | 1.500 € | ✅ Ja | 45 € |
| Gesamtersparnis gegenüber MwSt. 17 % | 3.010 € | ||
Kombination von MwSt. 3 % mit anderen Förderungen
Die superermäßigte MwSt. von 3 % ist problemlos mit allen anderen Renovierungsförderungen in Luxemburg kombinierbar: Klimabonus Wunnen, Enoprimes, kommunale Beihilfen, sozialer Aufschlag und Klimaprêt — alle kumulieren ohne Einschränkung. Beispielkombination für eine Gesamtsanierung (Fenster + Dämmung + Wärmepumpe) bei 60.000 € netto: MwSt.-Ersparnis ~7.000 € + Klimabonus bis 12.000 € + Enoprimes bis 3.000 € = bis zu 24.000 € Gesamtersparnis.
6 Fehler, die bei MwSt. 3 % in Luxemburg vermieden werden sollten
Beginn der Arbeiten vor der AEDT-Genehmigung
Goldene Regel: Kein Arbeitsbeginn vor der AEDT-Genehmigung. Ohne diese muss der Handwerker zu 17 % berechnen.
Kein Überprüfen des Gebäudealters
Das Gebäude muss seit mindestens 10 Jahren fertiggestellt sein — Datum der Baugenehmigung prüfen, nicht das Kaufdatum.
Materialien selbst kaufen und dem Handwerker übergeben
Selbst gekaufte Materialien bleiben bei 17 % MwSt. Der Handwerker muss alle Materialien liefern und im Angebot einschließen.
Keine Aufgliederung förderfähiger und nicht förderfähiger Posten
Der Kostenvoranschlag muss explizit zwischen 3-%-MwSt.-Posten und 17-%-MwSt.-Posten trennen.
Ausländischer Handwerker ohne luxemburgische MwSt.-Nummer
Für das Erstattungsverfahren muss der Handwerker eine luxemburgische MwSt.-Nummer haben und zu 17 % luxemburgischer MwSt. berechnet haben. LU-Nummer vor Unterzeichnung prüfen.
Nutzungsänderung innerhalb von 2 Jahren nach Fertigstellung
Bei Nutzungsänderung (Verkauf, Ferienvermietung) muss der volle Steuervorteil mit Zinsen zurückgezahlt werden. Jede Änderung ist der AEDT innerhalb eines Monats zu melden.
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Häufig gestellte Fragen zur MwSt. 3 % in Luxemburg
Gilt die MwSt. 3 % für ein Ferienhaus?
Nein, in der Regel nicht. Der Steuervorteil ist für Hauptwohnsitze vorbehalten. Wenn Sie jedoch an einen Mieter vermieten, der es als Hauptwohnsitz nutzt, kann der reduzierte Satz für Renovierungsarbeiten gelten.
Kann ich MwSt. 3 % bei Eigenleistung beanspruchen?
Nein. Das Verfahren gilt ausschließlich für Arbeiten von professionellen Handwerkern mit luxemburgischer Niederlassungsgenehmigung.
Wie lange nach den Arbeiten kann ich eine Erstattung beantragen?
Das Erstattungsrecht verjährt nach 5 Jahren ab dem 31. Dezember des betreffenden Steuerjahres. Rechnungen aus 2026-4 können noch bis 31. Dezember 2026 eingereicht werden.
Sind Photovoltaikpanele für die MwSt. 3 % förderfähig?
Nein. Photovoltaikpanele sind ausdrücklich ausgeschlossen. Solarthermische Kollektoren (für Warmwasser) sind jedoch förderfähig.
Ich habe bereits einen Teil des Steuervorteils erhalten. Kann ich erneut beantragen?
Ja, innerhalb der Gesamtobergrenze von 50.000 € pro Wohngebäude. Bei bereits erhaltenen 15.000 € verbleibt ein Restguthaben von 35.000 €.
Was passiert, wenn mein Handwerker die Genehmigung vergessen hat?
Die Differenz kann über das nachträgliche Erstattungsverfahren zurückgefordert werden — innerhalb der 5-jährigen Verjährungsfrist.
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