Energetische Sanierung in Luxemburg: alle Schritte und Verfahren von A bis Z für den Klimabonus
Wie startet man eine energetische Sanierung in Luxemburg? In welcher Reihenfolge sind die Arbeiten durchzuführen? Welche Verwaltungsverfahren sind vor, während und nach dem Bauvorhaben obligatorisch, um Klimabonus-Förderungen zu erhalten? Dieser Leitfaden begleitet Sie bei jedem Schritt — von der ersten kostenlosen Beratung bei der Klima-Agence bis zur Auszahlung der Förderungen auf Ihr Konto — und hilft Ihnen, die Fallstricke zu vermeiden, die Tausende von Euro an Prämien kosten.
⚡ Das Wesentliche in 30 Sekunden
In Luxemburg erfordert jeder Klimabonus-2026-Förderantrag einen Grundsatzbescheid, der vor Arbeitsbeginn eingeholt werden muss. Ohne diesen Bescheid kann keine Förderung ausgezahlt werden — unabhängig von der Qualität der durchgeführten Arbeiten. Das Verfahren wird auf MyGuichet.lu über das Formular DEPA-2026 eingereicht. Bei einer Sanierung, die mehrere Elemente umfasst, ist eine Energieberatung durch einen Klima-Agence-zertifizierten Berater obligatorisch.
Die 2 Klimabonus-2026-Wege — welcher ist Ihrer?
Seit dem 1. Januar 2026 bietet das Klimabonus-Wunnen-Regime zwei Verfahren je nach Umfang Ihres Projekts. Die Wahl des richtigen Weges bestimmt die zu befolgenden Schritte und die Förderungen, auf die Sie Anspruch haben. Diese Unterscheidung ist grundlegend und sollte gut verstanden werden, bevor man irgend etwas beginnt.
| Weg A — Mehrmaßnahmen-Sanierung | Weg B — Einzelmaßnahme | |
|---|---|---|
| Wann verwenden? | Sie sanieren mehrere Elemente (z.B. Dämmung + Fenster + Wärmepumpe) | Sie sanieren nur ein Element der Wärmehülle (z.B. nur die Fenster ODER nur die Dachdämmung) |
| Energieberatung | Obligatorisch — durch einen Klima-Agence-zertifizierten Berater | Fakultativ — aber dringend empfohlen (+500 € Prämie wenn durchgeführt) |
| Einzureichendes Formular | DEPA-2026 + Energieberatungsbericht | DEPA-2026 + DESC-Formular |
| Energieberatungsförderung | Bis zu 1.500 € erstattet | 400 € für punktuelle Beratung + 100 € für Konformitätsprüfung |
| Förderungsdeckel | 62,5 % der förderfähigen Kosten | 62,5 % der förderfähigen Kosten (Pauschalförderung) |
| Technische Anlagen | Inbegriffen (Wärmepumpe, Biomasseheizkessel, PV, KWL…) | Können separat über den Bereich « technische Anlagen » hinzugefügt werden |
⚠️ Achtung
Wenn Sie langfristig mehrere Arbeiten an Ihrem Gebäude planen, ist es immer vorteilhafter, Weg A von Anfang an zu wählen. Arbeiten in zwei getrennten Etappen ohne Gesamtplanung durchzuführen kann dazu führen, dass Sie Förderungssynergien verpassen und die Verwaltungsverfahren von vorne beginnen müssen. Konsultieren Sie unsere Seite zur Verbesserung der Energieklasse für eine Übersicht der wirkungsvollsten Maßnahmen.
Weg A — Mehrmaßnahmen-Sanierung, Schritt für Schritt
Dies ist der empfohlene Weg für jede umfassende oder teilweise Sanierung, die mehrere Maßnahmen umfasst. Er garantiert die größten Förderungen und einen kohärenten Ansatz für Ihr Energieprojekt.
Online-Simulation und Vorabevaluation
Nutzen Sie vor jedem Kontakt mit einem Fachmann den offiziellen Simulator der Klima-Agence (aides.klima-agence.lu) für eine erste Förderungsschätzung für Ihr Gebäude. Dieser Schritt ist kostenlos, anonym und ermöglicht Ihnen, vorbereitet zur Energieberatung zu kommen.
Dauer: 10 bis 15 Minuten. Kosten: Kostenlos.
Kostenlose Basisberatung bei der Klima-Agence
Vereinbaren Sie einen Termin mit einem Klima-Agence-Berater für eine kostenlose Basisberatung. Diese kann zu Hause, telefonisch oder per Videokonferenz stattfinden. Der Berater erstellt eine Energiediagnose, identifiziert vorrangige Arbeiten und informiert Sie über alle verfügbaren Förderungen. Diese erste Beratung ist völlig kostenlos, finanziert von der Klima-Agence und Ihrer Gemeinde.
Kontakt: klima-agence.lu/fr/conseil oder kostenlose Hotline 8002 11 90 (Mo–Fr, 8–12 Uhr und 13–17 Uhr). Dienst auf Französisch, Luxemburgisch, Deutsch und Englisch verfügbar.
Dauer: 1 bis 2 Stunden. Kosten: Kostenlos.
Vertiefte Energieberatung mit Bericht (obligatorisch für Weg A)
Bei einer Mehrmaßnahmen-Sanierung müssen Sie eine vollständige Energieberatung mit Bericht von einem Klima-Agence-zertifizierten Berater beauftragen. Dieser Bericht bildet den Kern Ihres Grundsatzbescheid-Antrags. Die Beratungsrechnung muss zwischen dem 1. Januar 2026 und dem 31. Dezember 2030 ausgestellt werden. Die Klimabonus-Förderung für die Energieberatung kann bis zu 1.500 € betragen und wird nach den Arbeiten erstattet.
Dauer: 2 bis 4 Wochen. Indikative Kosten: 800 bis 2.000 € brutto (bis zu 1.500 € erstattet).
Einholung zertifizierter Angebote und Vergleich
Fordern Sie auf Basis des Energieberatungsberichts mindestens 3 Angebote pro Arbeitsposten bei bei der Luxemburger Handwerkskammer eingetragenen Handwerkern an. Nur Arbeiten von zugelassenen Unternehmen werden gefördert. Angebote müssen ausreichend detailliert sein — Arbeitsbeschreibung, Flächen, Materialien mit zertifizierten Wärmeleistungswerten (U- oder R-Wert), Nettobeträge und Bruttobeträge.
Dauer: 2 bis 6 Wochen. Kosten: Kostenlos (unverbindliche Angebote).
Grundsatzbescheid-Antrag — Formular DEPA-2026 ⚠️ Kritischer Schritt
Dies ist der wichtigste Schritt des Weges. Vor Arbeitsbeginn müssen Sie über MyGuichet.lu einen Grundsatzbescheid-Antrag stellen (Formular DEPA-2026). Dieser Antrag muss vor jedem Arbeitsbeginn und vor jeder Angebotsunterzeichnung genehmigt sein. Beizufügende Unterlagen umfassen das unterschriebene Formular DEPA-2026, den Energieberatungsbericht, die Handwerkerangebote, den Nachweis des Gebäudealters (über 10 Jahre) und technische Datenblätter der Materialien. Der erste Antrag muss zwischen dem 1. Januar 2026 und dem 31. Dezember 2030 eingereicht werden.
Bearbeitungszeit: 4 bis 8 Wochen. Kosten: Kostenlos.
Parallele Anträge: Enoprimes und kommunale Beihilfen
Parallel zum Klimabonus-Antrag stellen Sie Ihren Enoprimes-Antrag bei Enovos oder SUDenergie (enoprimes.lu). Auch dies erfordert eine Vorabgenehmigung vor der Angebotsunterzeichnung — nicht nur vor Arbeitsbeginn. Erkundigen Sie sich auch bei Ihrer Gemeindeverwaltung nach möglichen kommunalen Beihilfen.
Dauer: 1 bis 3 Wochen. Kosten: Kostenlos.
Kommunale Baugenehmigung (falls zutreffend)
Je nach Art der Arbeiten kann eine Bauanzeige oder Baugenehmigung Ihrer Gemeinde erforderlich sein — systematisch bei WDVS mit Fassadenveränderung, Dachveränderung oder Erdwärmepumpen-Installation mit Bohrungen. Erkundigen Sie sich vor Beginn bei Ihrem kommunalen Stadtplanungsamt.
Dauer: 2 bis 8 Wochen. Kosten: Variabel.
Durchführung der Arbeiten — in der richtigen Reihenfolge
Nach Erhalt des Grundsatzbescheids und Unterzeichnung der Angebote können die Arbeiten beginnen. Die Reihenfolge ist grundlegend: beginnen Sie mit der Hülle (Dachdämmung, dann Wände, dann Fenster), bevor Sie das Heizungssystem installieren oder ersetzen. Eine vor der Dämmung installierte Wärmepumpe wird danach überdimensioniert sein. Bewahren Sie alle Lieferscheine für Materialien auf und fordern Sie von jedem Handwerker ein Abnahmeprotokoll an.
Dauer: 2 bis 6 Monate. Planen Sie Handwerker-Vorlaufzeiten von 2 bis 8 Monaten ein.
Energieausweis nach den Arbeiten (falls erforderlich)
Nach Abschluss der Arbeiten muss ein aktualisierter Energieausweis von einem zugelassenen Experten für bestimmte wesentliche Arbeiten an der Wärmehülle ausgestellt werden (gesetzliche Verpflichtung aus der Großherzoglichen Verordnung vom 9. Juni 2021). Dieses Dokument steigert den Wert Ihrer Immobilie und kann für den Klimabonus-Auszahlungsantrag erforderlich sein.
Dauer: 1 bis 2 Wochen. Kosten: 400 bis 800 €.
Auszahlungsantrag — Erhalt der Klimabonus-Förderungen
Nach Erhalt der endgültigen bezahlten Rechnungen stellen Sie den Förderungsauszahlungsantrag über MyGuichet.lu (Formular DEPA-2026 — Auszahlungsbereich). Diese Akte muss innerhalb von 4 Jahren nach dem 31. Dezember des Rechnungskalenderjahres eingereicht werden. Förderungen werden direkt auf Ihr Bankkonto überwiesen.
Bearbeitungszeit: 4 bis 12 Wochen. Kosten: Kostenlos.
Simulieren Sie Ihre Klimabonus-Förderungen in wenigen Minuten, bevor Sie Ihre Verfahren einleiten.
Förderungen simulieren →Weg B — Einzelmaßnahme (vereinfachtes Verfahren)
Wenn Sie nur ein Element der Wärmehülle sanieren möchten, können Sie das vereinfachte Verfahren ohne obligatorische Energieberatung nutzen. Dieses Verfahren ist schneller, aber die Förderungen sind strikt auf den betreffenden Posten begrenzt.
Im vereinfachten Verfahren förderfähige Elemente (jeweils nur eines): Außenwanddämmung, Dach- oder Dachbodendämmung, Bodendämmung, Ersatz von Fenstern und Außentüren.
Angebot von einem zertifizierten Handwerker einholen
Lassen Sie ein Angebot von einem bei der Luxemburger Handwerkskammer eingetragenen Unternehmen erstellen. Das Angebot muss die verwendeten Materialien und deren Wärmeleistungswerte (R-Wert in m².K/W oder U-Wert in W/m²K) angeben. Ein Handwerker mit dem Label „Klima-Agence certified Artisan » kann die Verwaltungsverfahren für Einzelmaßnahmen direkt übernehmen.
DESC-Formular ausfüllen und DEPA-2026 einreichen
Füllen Sie das Beiblatt „Beschreibung der Maßnahme für das Bauelement » (DESC) aus. Dieses Formular muss von Ihnen und dem Handwerker unterschrieben werden. Reichen Sie das Formular DEPA-2026 mit dem DESC-Formular auf MyGuichet.lu ein. Fügen Sie den Nachweis des Gebäudealters (über 10 Jahre) und die Kostenschätzung oder das Angebot bei. Dieser Schritt muss vor Arbeitsbeginn erfolgen.
Durchführung der Arbeiten nach dem Grundsatzbescheid
Beginnen Sie die Arbeiten erst nach Erhalt der offiziellen Grundsatzbescheid-Mitteilung. Bewahren Sie alle Dokumente auf: Materiallieferscheine, unterschriebenes Einbauprotokoll, Zehnjahresgarantie und Abnahmegarantie.
Auszahlungsantrag nach Rechnungsstellung
Reichen Sie Ihren Auszahlungsantrag mit bezahlten Rechnungen und Zahlungsnachweisen innerhalb von 4 Jahren nach dem 31. Dezember des Rechnungsjahres ein. Die Zahlung erfolgt innerhalb von 4 bis 12 Wochen direkt auf Ihr Bankkonto.
💡 Tipp
Auch beim vereinfachten Verfahren bringt die punktuelle Hinzuziehung eines Energieberaters zur Angebotsprüfung 500 € zusätzliche Prämie (400 € für punktuelle Beratung + 100 € für Konformitätsprüfung).
In welcher Reihenfolge sind die Arbeiten durchzuführen?
Die Reihenfolge der Arbeiten ist ein entscheidender technischer Punkt, der oft vernachlässigt wird. Eine schlechte Abfolge kann zu Energieineffizienzen, einem überdimensionierten Heizsystem oder Wärmebrücken führen, die die Dämmung danach nicht mehr korrigieren kann.
Priorität 1 — Dach- und Dachbodendämmung
Das Dach verursacht 25 bis 30 % der Wärmeverluste. Es bietet den besten Return on Investment (4 bis 8 Jahre für nicht bewohnte Dachböden). Mit dem Dach zu beginnen ermöglicht eine korrekte Dimensionierung der folgenden Schritte und reduziert sofort die Heizrechnung. Siehe unseren vollständigen Leitfaden zur Dach- und Dachbodendämmung.
Priorität 2 — Außenwanddämmung (WDVS)
Wände verursachen 20 bis 25 % der Verluste. Außenwanddämmung (WDVS) wird bevorzugt, da sie strukturelle Wärmebrücken beseitigt und den Innenraum erhält. Sie muss nach dem Dach durchgeführt werden, um die Dämm-Kontinuität an der Dach-/Wandverbindung zu gewährleisten. Wo WDVS nicht möglich ist, ist Innenwanddämmung die Alternative.
Priorität 3 — Fenster- und Türenaustausch
Fenster verursachen 10 bis 20 % der Verluste. Sie müssen nach dem WDVS ausgetauscht werden, um die Dämm-Kontinuität mit der neuen Fassadenlaibung zu gewährleisten und Wärmebrücken rund um die Rahmen zu vermeiden. Siehe unseren Vergleich Doppel- vs. Dreifachverglasung.
Priorität 4 — Heizsystem (Wärmepumpe)
Das Heizsystem muss nach der Dämmung dimensioniert werden, um dem tatsächlichen Bedarf des sanierten Gebäudes zu entsprechen. Eine vor der Dämmung installierte Wärmepumpe wird überdimensioniert sein — sie verbraucht mehr Strom, verschleißt durch übermäßiges Takten schneller und ihr tatsächlicher COP ist niedriger als der Nenn-COP. Ein seriöser Luxemburger Heizungsinstallateur wird die Wärmepumpe nicht dimensionieren, bevor er die endgültige Wärmeleistung des Gebäudes kennt.
Priorität 5 — Kontrollierte Wohnraumlüftung (KWL)
In einem gut gedämmten und luftdichten Haus wird natürliche Lufterneuerung unzureichend. KWL muss nach den Dämm- und Luftdichtigkeitsarbeiten, aber vor den Innenausbauarbeiten installiert werden, um die Kanalverlegung zu ermöglichen. Siehe unseren vollständigen Leitfaden zur KWL in Luxemburg.
Priorität 6 — Photovoltaikanlage und Batterie
PV-Paneele können technisch in jeder Phase installiert werden, aber es empfiehlt sich, sie zuletzt zu installieren, um den tatsächlichen Stromverbrauch des sanierten Hauses — insbesondere mit der Wärmepumpe — zu berücksichtigen. Dies ermöglicht eine optimale Dimensionierung der Anlage. Die seit dem 4. Januar 2026 verfügbare Klimabonus-Vorfinanzierung vereinfacht den Finanzierungsprozess erheblich.
Zusammenstellung der Verwaltungsunterlagen — erforderliche Dokumente
Um Hin- und Herwege mit der einheitlichen Anlaufstelle für Wohnbeihilfen zu vermeiden, finden Sie hier die vollständige Liste der nach dem gewählten Verfahren vorzubereitenden Unterlagen. Eine unvollständige Akte ist die häufigste Ursache für zusätzliche Verzögerungen.
| Dokument | Weg A (Mehrmaßnahmen) | Weg B (vereinfachte Einzelmaßnahme) | Wo erhältlich |
|---|---|---|---|
| Formular DEPA-2026 natürliche Person | ✓ Obligatorisch | ✓ Obligatorisch | MyGuichet.lu |
| Energieberatungsbericht | ✓ Obligatorisch | ✗ Nicht erforderlich (außer +500 € Prämie) | Klima-Agence-zertifizierter Berater |
| DESC-Formular (Maßnahmenbeschreibung) | ✓ Für jedes Hüllenelement | ✓ Obligatorisch | MyGuichet.lu — mit Handwerker ausfüllen |
| Angebot oder Kostenschätzung | ✓ Obligatorisch | ✓ Obligatorisch | Bei der Handwerkskammer eingetragener Handwerker |
| Ursprüngliche Baugenehmigung (Nachweis Alter >10 Jahre) | ✓ Obligatorisch | ✓ Obligatorisch | Gemeinde, Katasterarchiv oder Notarakt |
| Baupläne (bei Erweiterung) | Falls zutreffend | Falls zutreffend | Architekt oder Gemeinde |
| Formular COLL-2026 (Eigentümergemeinschaften) | Bei Eigentümergemeinschaft | Bei Eigentümergemeinschaft | MyGuichet.lu |
| Vollmacht PROC-2026 jedes Miteigentümers | Bei Eigentümergemeinschaft | Bei Eigentümergemeinschaft | MyGuichet.lu |
| Für den Auszahlungsantrag (nach den Arbeiten): | |||
| Detaillierte bezahlte Rechnungen | ✓ Obligatorisch | ✓ Obligatorisch | Handwerker |
| Rechnungszahlungsnachweise | ✓ Obligatorisch | ✓ Obligatorisch | Kontoauszug oder Zahlungsquittung |
| Bankverbindung (IBAN) | ✓ Obligatorisch | ✓ Obligatorisch | Ihre Bank |
⚠️ Nachweis des Gebäudealters
Wenn Sie die ursprüngliche Baugenehmigung nicht finden können, können andere offizielle Dokumente akzeptiert werden: Notarkaufakt mit Angabe des Baudatums, Gemeindebescheinigung, Katasterauszug oder Grundbuchauszug. Als letztes Mittel kann ein Experte das Gebäudealter auf Basis einer technischen Prüfung bescheinigen.
Antragstellung auf MyGuichet.lu — Schritt-für-Schritt-Anleitung
Die Plattform MyGuichet.lu ist das offizielle Portal der luxemburgischen Verwaltung für alle Online-Verfahren, einschließlich Klimabonus-Anträge.
MyGuichet-Konto erstellen oder aktivieren
Besuchen Sie myguichet.lu. Die Anmeldung erfolgt über LuxTrust (Token oder Karte), die luxemburgische Regierungs-App oder eID. Wenn Sie noch kein LuxTrust-Konto haben, planen Sie 1 bis 2 Wochen für die Einrichtung ein. Für ausländische Einwohner wird auch die Anmeldung über eIDAS (europäischer elektronischer Personalausweis) akzeptiert.
Zugang zum Formular DEPA-2026
Im Bereich « Wohnbeihilfen » von MyGuichet.lu wählen Sie « Klimabonus Wunnen 2026 » und dann das passende Verfahren. Das Formular DEPA-2026 ist vollständig online und kann in mehreren Sitzungen ausgefüllt werden — speichern Sie Ihre Eingaben jederzeit.
Belege hochladen
Scannen Sie alle erforderlichen Dokumente im PDF- oder JPG-Format. Benennen Sie Ihre Dateien klar (z.B. « ANGEBOT_Dachdaemmung_HandwerkerX.pdf »). Die Scanqualität muss eine eindeutige Lesbarkeit ermöglichen.
Einreichen und Empfangsbestätigung aufbewahren
Nach der Einreichung erhalten Sie eine elektronische Empfangsbestätigung mit einer Vorgangsnummer. Bewahren Sie diese Bestätigung auf: Sie belegt das Einreichungsdatum. Papiereinreichung ist auch beim einheitlichen Anlaufpunkt oder per Einschreiben mit Empfangsbestätigung möglich.
Aktenfortschritt und Erhalt des Grundsatzbescheids
Ihr Aktenfortschritt ist jederzeit auf MyGuichet.lu einsehbar. Der Grundsatzbescheid wird offiziell innerhalb von typisch 4 bis 8 Wochen mitgeteilt. Warten Sie auf diese schriftliche Bestätigung, bevor Sie mit den Arbeiten beginnen — weder vorher noch am Tag des Erhalts der Mitteilung.
Offizieller Klimabonus-2026-Kalender und Fristen
Das Klimabonus-2026-Regime bietet ein langes Zeitfenster, aber mehrere Schlüsselfristen müssen unbedingt eingehalten werden, um die Förderungen nicht ganz oder teilweise zu verlieren. Diese Fristen sind Ausschlussfristen — sie können nach Ablauf nicht verlängert werden.
| Ereignis / Frist | Fristdatum | Anmerkung |
|---|---|---|
| Erster Grundsatzbescheid-Antrag (DEPA-2026) | 31. Dezember 2030 | Vor jedem Arbeitsbeginn und vor jeder Angebotsunterzeichnung einzureichen |
| Förderfähige Rechnungen (durchgeführte Arbeiten) | 1. Jan. 2026 → 31. Dez. 2035 | Vor dem 1. Jan. 2026 ausgestellte Rechnungen können dem 2022er Regime unterliegen |
| Energieberatungsrechnung | 31. Dezember 2030 | Muss innerhalb des Förderzeitraums ausgestellt werden, um erstattet zu werden |
| Auszahlungsantrag | 4 Jahre nach dem 31. Dez. des Rechnungsjahres | Rechnungen 2026 → Akte vor 31. Dez. 2030. Absolute Ausschlussfrist. |
| Absolute Auszahlungsfrist | 31. Dezember 2039 | Nach diesem Datum kein Antrag akzeptiert |
| Grundsatzbescheid — Bearbeitungszeit (indikativ) | 4 bis 8 Wochen | Variabel je nach Verwaltungsbelastung der AEV |
| Förderungsauszahlung nach Antrag (indikativ) | 4 bis 12 Wochen | Direkte Banküberweisung — verlängert in Hochnachfrageperioden |
ℹ️ PV-Vorfinanzierung (seit 4. Januar 2026)
Für Photovoltaikanlagen ermöglicht der Vorfinanzierungsmechanismus einem offiziell eingetragenen Installateur, die Klimabonus-Förderung direkt von der Endrechnung abzuziehen. Sie zahlen also sofort den Nettobetrag — ohne den Förderungsbetrag vorzustrecken und ohne auf die staatliche Auszahlung zu warten. Die Ausweitung dieses Mechanismus auf andere Arbeitsposten ist für eine spätere Phase geplant.
Kombination mit Enoprimes
Enoprimes sind ergänzende Prämien der luxemburgischen Verteilnetzbetreiber (Creos und Sudstroum/Enovos). Sie sind mit dem Klimabonus kombinierbar und ermöglichen bis zu 10–15 €/m² zusätzlich bei der Wärmedämmung und Zusatzprämien für technische Anlagen.
Förderfähigkeit auf enoprimes.lu prüfen
Besuchen Sie enoprimes.lu. Entgegen weit verbreiteter Meinung müssen Sie kein Enovos- oder SUDenergie-Kunde sein, um von Enoprimes zu profitieren — sie sind für alle luxemburgischen Einwohner zugänglich, deren Gebäude an das luxemburgische Verteilnetz angeschlossen ist.
Enoprimes-Vorabgenehmigung VOR den Arbeiten UND vor der Angebotsunterzeichnung beantragen
Enoprimes erfordern eine Vorabgenehmigung vor der Angebotsunterzeichnung — nicht nur vor Arbeitsbeginn. Diese Regel ist strenger als beim Klimabonus. Reichen Sie Ihren Antrag auf enoprimes.lu mit dem nicht unterschriebenen Angebot Ihres Handwerkers ein. Der Antrag wird in der Regel innerhalb von 1 bis 2 Wochen bearbeitet.
Rechnungen nach den Arbeiten zur Auszahlung einreichen
Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie bezahlte Rechnungen und Zahlungsnachweise auf enoprimes.lu ein. Die Auszahlung erfolgt in der Regel innerhalb von 4 bis 8 Wochen. Die Verwaltung der Enoprimes ist vollständig unabhängig vom Klimabonus.
Kombination mit kommunalen Beihilfen
Viele luxemburgische Gemeinden bieten ergänzende Beihilfen für energetische Sanierung an, in der Regel als Prozentsatz der erhaltenen Klimabonus-Förderung ausgedrückt. Der Simulator der Klima-Agence (aides.klima-agence.lu) zeigt automatisch die für Ihre Situation geltenden Gemeindebeträge an.
| Gemeinde (Beispiele) | Kommunale Beihilfe (% des Klimabonus) | Indikativer Höchstbetrag |
|---|---|---|
| Lintgen | 50 % | ~1.500 € |
| Differdange | 40 % | Variabel |
| Bertrange | 25 % | ~1.800 € |
| Rambrouch | bis zu 50 % | Variabel je nach Posten |
| Ihre Gemeinde | → Prüfen Sie auf aides.klima-agence.lu oder direkt bei Ihrer Gemeindeverwaltung | |
💡 Verfahren und Zeitplan
Kommunale Beihilfen werden in der Regel direkt bei Ihrer Gemeindeverwaltung nach Erhalt der Klimabonus-Förderungen beantragt. Erforderliche Belege umfassen in der Regel die Klimabonus-Gewährungsmitteilung, Arbeitsrechnungen und Zahlungsnachweise.
PV-Vorfinanzierung — die große Neuerung 2026
Seit dem 4. Januar 2026 profitieren Photovoltaikanlagen von einem Vorfinanzierungsmechanismus: Die Klimabonus-Förderung wird direkt vom Installateur von der Endrechnung abgezogen, ohne dass Sie den Förderungsbetrag vorschießen und auf die staatliche Erstattung warten müssen.
Einen im offiziellen Register eingetragenen Installateur wählen
Um von der Vorfinanzierung zu profitieren, muss Ihr Installateur obligatorisch im Register der für das Vorfinanzierungsverfahren zugelassenen Installateure eingetragen sein, das vom Wirtschaftsministerium auf guichet.public.lu veröffentlicht wird. Prüfen Sie dieses Register vor jedem Kontakt mit einem PV-Installateur.
Der Installateur stellt den Förderungsantrag
Im Rahmen der Vorfinanzierung stellt der Installateur den Finanzierungsantrag bei der Verwaltung ein. Er zieht den Förderungsbetrag direkt von Ihrer Endrechnung ab. Sie zahlen nur den Nettobetrag nach Förderung, nach Abnahme der Arbeiten.
Einzuhaltende Bedingungen
Die Anlage muss eine Mindestleistung von 2 kWp und eine Höchstleistung von 30 kWp haben (die maximale Förderung von 10.000 € wird bei 15 kWp erreicht). Sie muss im Eigenverbrauchsmodus betrieben und ans Netz angeschlossen sein. Eine Hausbatterie kann in die Vorfinanzierung einbezogen werden (max. Förderung 2.250 € für 9 kWh Kapazität).
7 kritische Fehler, die zum Verlust der Förderungen führen
Arbeitsbeginn vor dem Grundsatzbescheid
Dies ist Fehler Nummer eins und er ist unumkehrbar. Wenn die Arbeiten vor der offiziellen Grundsatzbescheid-Mitteilung beginnen, sind alle Klimabonus-Förderungen für die betreffenden Elemente dauerhaft verloren. Die Vorschriften sehen keine Ausnahmen vor, und kein Rechtsmittel ist möglich.
Arbeiten von einem nicht zugelassenen Unternehmen ausführen lassen
Nur bei der Luxemburger Handwerkskammer eingetragene Handwerker sind förderfähig. Ein nicht eingetragener Handwerker, egal wie qualifiziert, begründet keinen Förderungsanspruch. Prüfen Sie die Handwerker-Registernummer auf jedem Angebot, bevor Sie es bestätigen.
Vergessen, Enoprimes VOR der Angebotsunterzeichnung zu beantragen
Enoprimes erfordern eine Vorabgenehmigung vor der Angebotsunterzeichnung — nicht nur vor Arbeitsbeginn. Ein Eigentümer, der nur den Klimabonus beantragt hat, verliert diese ergänzende Förderung dauerhaft. Bei einem Haus kann das 1.000 bis 3.000 € Verlust bedeuten.
Auszahlungsantrag zu spät einreichen
Die 4-Jahres-Frist ab dem 31. Dezember des Rechnungsjahres ist eine Ausschlussfrist: Nach Ablauf ist das Förderungsrecht dauerhaft verwirkt. Für Rechnungen aus 2026 muss der Auszahlungsantrag vor dem 31. Dezember 2030 eingereicht werden.
Rechnungszahlungsnachweise nicht aufbewahren
Die einheitliche Anlaufstelle verlangt detaillierte bezahlte Rechnungen mit Zahlungsnachweisen. Eine Rechnung ohne entsprechenden Zahlungsnachweis wird im Auszahlungsantrag nicht akzeptiert. Bewahren Sie alle Kontoauszüge, die Ihre Bauzahlungen abdecken, gewissenhaft auf.
Mehrere Elemente im vereinfachten Verfahren einreichen, um die Energieberatungspflicht zu umgehen
Das vereinfachte Verfahren (Weg B) gilt nur für ein einziges Element der Wärmehülle. Sobald Sie zwei oder mehr Elemente behandeln, ist Weg A mit Energieberatung obligatorisch.
Einen PV-Installateur wählen, der nicht im Vorfinanzierungsregister eingetragen ist
Um vom Vorfinanzierungsmechanismus zu profitieren, muss der Installateur im offiziellen Register des Wirtschaftsministeriums eingetragen sein. Ein nicht eingetragener Installateur kann keine Vorfinanzierung anbieten: Sie müssen den Förderungsbetrag vorschießen und auf die klassische Erstattung warten.
Häufig gestellte Fragen zu den Verfahren der energetischen Sanierung
Wie lange dauert der gesamte Prozess vom ersten Schritt bis zur Förderungsauszahlung?
Bei einem vollständigen Projekt mit Energieberatung rechnen Sie insgesamt mit 6 bis 18 Monaten: 1 bis 2 Monate für Beratung und Angebote, 4 bis 8 Wochen für den Grundsatzbescheid, 2 bis 6 Monate für Arbeiten (inklusive Handwerker-Vorlaufzeiten), dann 4 bis 12 Wochen für die Bearbeitung des Auszahlungsantrags. Je früher Sie die Verwaltungsverfahren einleiten, desto besser ist Ihre Liquidität geschützt.
Kann mein Handwerker alle Verfahren für mich übernehmen?
Einige zertifizierte Handwerker bieten vollständige Verwaltungsbegleitung an. Das ist besonders für Weg B eine praktische Option. Für Weg A bleibt der Grundsatzbescheid jedoch ein offizielles Verfahren auf Ihren Namen: Sie müssen sich auf MyGuichet.lu mit Ihrem persönlichen LuxTrust authentifizieren, um das Formular DEPA-2026 zu finalisieren und einzureichen. Ihr Handwerker oder Berater kann die Akte vorbereiten, aber die endgültige Einreichung obliegt Ihnen.
Kann ich Förderungen erhalten, wenn ich meine Wohnung vermiete?
Ja, unter Bedingungen. Vermieter können Klimabonus-Förderungen für Sanierungsarbeiten an ihrer luxemburgischen Mietimmobilie beantragen. Die Verbesserung der Energieklasse einer Mietimmobilie ist angesichts der Diskussionen über Mietpreisregulierung nach CPE-Klasse besonders relevant.
Was tun, wenn ich die ursprüngliche Baugenehmigung nicht mehr habe?
Andere offizielle Dokumente, die das Gebäudealter belegen (über 10 Jahre), können akzeptiert werden: Notarkaufakt mit Angabe des Baudatums, Gemeindebescheinigung, Katasterauszug oder Grundbuchauszug. Wenden Sie sich bei Schwierigkeiten an Ihre Gemeinde oder das Nationalarchiv. Erkundigen Sie sich bei der einheitlichen Anlaufstelle, bevor Sie Ihre Akte an diesem Punkt blockieren.
Ist der Klimabonus steuerpflichtig?
Nein. Für ansässige Privatpersonen stellen Klimabonus-Förderungen kein steuerpflichtiges Einkommen dar und müssen in der luxemburgischen Steuererklärung nicht angegeben werden. Für Eigentümer, die Arbeiten für berufliche oder Vermietungszwecke abziehen, empfiehlt sich die Konsultation eines Steuerberaters — insbesondere bezüglich der beschleunigten Abschreibung von 6 % über 10 Jahre für Vermieter, die eine Klimabonus-Sanierung durchgeführt haben.
Was passiert, wenn die Arbeiten weniger kosten als das genehmigte Angebot?
Die Förderung wird auf der Grundlage der in den Rechnungen angegebenen tatsächlichen Kosten berechnet, nicht auf der Kostenschätzung. Wenn die Arbeiten weniger als erwartet kosten, wird die Förderung proportional reduziert. Wenn die Arbeiten mehr kosten (unvorhergesehene Baustellenprobleme), können Sie in bestimmten Fällen vor Überschreitung des Anfangsbudgets einen Änderungsantrag zum Grundsatzbescheid einreichen.
Unterscheidet sich die Klima-Agence-Basisberatung von der Energieberatung mit Bericht?
Ja, das sind zwei verschiedene Dienste. Die Basisberatung ist kostenlos, informell und erstellt keinen offiziellen Bericht, der in einem Klimabonus-Antrag verwendet werden kann. Die Energieberatung mit Bericht (kostenpflichtig, bis zu 1.500 € erstattet) ist ein regulierter Dienst, der einen formellen Bericht erstellt, der für Weg A obligatorisch ist. Im Zweifel beginnen Sie mit der kostenlosen Basisberatung, um den Umfang Ihres Projekts zu bewerten.
Welche Nummer soll ich bei Fragen zu den Verfahren anrufen?
Die Klima-Agence verfügt über eine kostenlose Hotline: 8002 11 90, montags bis freitags von 8 bis 12 Uhr und 13 bis 17 Uhr (außer an Feiertagen). Der Dienst ist auf Französisch, Luxemburgisch, Deutsch und Englisch verfügbar.
Bereit, Ihr Projekt zu starten? Beginnen Sie mit der Förderungsschätzung
Nutzen Sie unseren Simulator, um die für Ihre Sanierung verfügbaren Förderungen genau zu berechnen, und fordern Sie dann Angebote von Klima-Agence-zertifizierten Handwerkern an. Unsere Partner können Sie durch alle Klimabonus-Verwaltungsverfahren begleiten.