3 % MwSt.

Haus renovieren in Luxemburg: Arbeiten, Ablauf, Budget und Förderung 2026

Ein Haus in Luxemburg zu renovieren geht in acht Schritten: Projekt und Budget, Energieberatung, Angebote, grundsätzliche Zustimmung zum Klimabonus, Baugenehmigung falls nötig, MwSt.-Bewilligung, Bauarbeiten und schließlich Auszahlung der Förderung. Eine Komplettrenovierung dauert fast ein Jahr, davon 3 bis 6 Monate Bauarbeiten. In einer mindestens 10 Jahre alten, als Hauptwohnsitz genutzten Wohnung sinkt die MwSt. auf 3 %.

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📊 Das Wichtigste in Zahlen
  • Ablauf: Projekt und Budget, Energieberatung, Angebote, grundsätzliche Zustimmung zum Klimabonus, Baugenehmigung falls nötig, MwSt.-Bewilligung, Bauarbeiten und Abnahme, dann Auszahlung der Förderung
  • Haus mit 120 m²: 30.000–90.000 € netto für eine Auffrischung, 138.000–300.000 € netto für eine Komplettrenovierung
  • Dauer: 1–3 Wochen für eine Auffrischung, 3–6 Monate für eine Komplettrenovierung, dazu 2–4 Monate Vorbereitung
  • 3 % MwSt. statt 17 %: Wohnung mindestens 10 Jahre alt, Hauptwohnsitz, Steuervorteil auf 50.000 € je Wohnung begrenzt
  • Klimabonus: Pauschalen seit dem 1. Januar 2026, erhöht für Anträge bis zum 30. Juni 2027
  • Genehmigung: Die Gemeinde entscheidet; ohne Antwort binnen 3 Monaten gilt der Antrag als abgelehnt
  • Baupreise: +2,6 % in einem Jahr (STATEC, April 2026)

Welche Renovierung für welches Projekt in Luxemburg?

In Luxemburg gibt es fünf Arten von Renovierungsprojekten, jede mit eigenem Budget und eigener Förderung. Die Projektart bestimmt den ersten Schritt: Energieberatung und grundsätzliche Zustimmung zum Klimabonus bei einem energetischen Projekt, Kostenvoranschläge und MwSt.-Bewilligung beim Innenausbau.

Projekt Typische Arbeiten Besondere Förderung Ausführlicher Ratgeber
Innenrenovierung Malerarbeiten, Böden, Küche, Bad, Elektrik, Trennwände 3 % MwSt. Kosten pro Raum und Posten, Badkosten, Küchenkosten, Elektrorenovierung, Sanitär und Leitungen
Energetische Sanierung Dach- und Wanddämmung, Fenster, Lüftungsanlage, Wärmepumpe 3 % MwSt. + Klimabonus (+ Topup social, Klimaprêt) Ratgeber Energiesanierung
Komplettrenovierung eines Hauses Alle Gewerke, meist mit energetischem Teil 3 % MwSt. + Klimabonus ein altes Haus renovieren, ein Reihenhaus renovieren
Wohnung Sondereigentum; Fassade, Fenster und Steigleitungen über die Eigentümerversammlung (siehe Renovierung im Miteigentum) 3 % MwSt.; Klimabonus für die Hülle über die Miteigentümergemeinschaft Wohnungsrenovierung
Mehr Wohnfläche Dachboden, Keller oder Garage zu Wohnraum 3 % MwSt. Dachausbau, Keller ausbauen

Für Gebäudehülle und Außenbereich finden Sie eigene Ratgeber: Dachsanierung (Sanierung, Dämmung, Pflege), Fassadenrenovierung (Putz, Verkleidung, Außendämmung), Terrasse und Balkon renovieren und Außenanlagen (Wege, Zäune, Garten).

Teil- oder Komplettrenovierung: Wie wählt man das richtige Niveau?

Eine Teilrenovierung (1 bis 3 Räume oder ein einzelnes Gewerk) kostet 750 bis 1.250 €/m² netto bearbeiteter Fläche und lässt sich meist im bewohnten Zustand durchführen; eine Komplettrenovierung kostet 1.150 bis 2.500 €/m² netto und bedeutet in der Regel 3 bis 6 Monate Auszug. Das richtige Niveau hängt vom Alter der Leitungen und des Daches ab, nicht vom Wunsch, alles zu erneuern.

Kriterium Teilrenovierung Komplettrenovierung
Budget750 – 1.250 €/m² netto (bearbeitete Fläche)1.150 – 2.500 €/m² netto (gesamte Fläche)
Bauzeit2 bis 8 Wochen3 bis 6 Monate
Gewerke1 bis 35 bis 9, zu koordinieren
BewohntMeist jaSelten während des Rohbaus
Reserve für UnvorhergesehenesEtwa 10 %10 % (neueres Gebäude) bis 20 – 30 % (Haus vor 1980)
Förderung3 % MwSt.; Klimabonus, wenn ein energetisches Bauteil erneuert wird3 % MwSt.; Klimabonus, mit Energieklassen-Bonus bei mindestens 2 Klassen Verbesserung

Faustregel: Leitungen und Dach jünger als 25 Jahre, dann reicht eine Teilrenovierung; ein nie renoviertes Gebäude von vor 1980 braucht eine Komplettrenovierung, notfalls in Etappen. Der Energieklassen-Bonus des Klimabonus (+20 % bis +50 % auf die Dämmförderung) ist auch schrittweise erreichbar, wenn ein Energiepass vorher und nachher mindestens 2 Klassen Verbesserung belegt. Prüfen Sie Ihren Fall mit dem Renovierungssimulator.

Welches Budget für die Renovierung eines Hauses in Luxemburg einplanen?

Das Budget hängt zuerst vom Umfang der Arbeiten ab, von der einfachen Auffrischung bis zur Komplettrenovierung: Für ein Haus mit 120 m² rechnen Sie mit 30.000 bis 90.000 € netto für eine Auffrischung und 138.000 bis 300.000 € netto für eine Komplettrenovierung, zuzüglich 10 bis 30 % Reserve je nach Alter des Gebäudes. Spannen je Niveau, Rechenbeispiele und oft vergessene Kosten finden Sie auf unserer Seite Renovierungskosten pro m², die Preise jedes Gewerks im Preisindex der Renovierungsarbeiten. Auf 100.000 € förderfähige Arbeiten netto spart die MwSt. von 3 % gegenüber dem Satz von 17 % 14.000 €.

Welche Schritte hat eine Renovierung, und wie lange dauern sie?

Eine Komplettrenovierung dauert vom ersten Kostenvoranschlag bis zur Abnahme oft fast ein Jahr: 2 bis 4 Monate Vorbereitung, dann 3 bis 6 Monate Bauzeit; eine einfache Auffrischung ist in 1 bis 3 Wochen erledigt. Formalitäten und die Verfügbarkeit der Betriebe verlängern den Zeitplan mehr als die Arbeiten selbst.

Schritt Richtwert Gut zu wissen
1. Projekt und Budget1 bis 3 WochenReserve: 10 % (neueres Gebäude) bis 20 – 30 % (vor 1980)
2. Energieberatung und EnergiepassJe nach BeraterFür den Klimabonus Pflicht bei mehr als einem Bauteil oder mit Lüftungsanlage
3. Kostenvoranschläge2 bis 4 WochenMindestens 3, gleicher Umfang
4. Grundsätzliche Zustimmung KlimabonusVor BaubeginnDämmung, Fenster, Lüftung; nicht bei einer Wärmepumpe
5. Baugenehmigung3 Monate Schweigen = Ablehnung2 Jahre gültig, um ein Jahr verlängerbar
6. Bewilligung 3 % MwSt.Vor BaubeginnVom Betrieb beantragt, für jedes Angebot ab 3.000 € netto
7. Bauarbeiten und AbnahmeSiehe untenSchriftliches Protokoll mit Mängelliste
8. Auszahlung KlimabonusBis 4 Jahre nach dem RechnungsjahrEnergiepass nach den Arbeiten beifügen

Wie lange die Arbeiten dauern

Arbeiten Übliche Dauer
Dämmung der obersten Geschossdecke1 bis 2 Tage
Fenstertausch in einem Haus1 bis 3 Tage
Wärmepumpe3 bis 5 Tage, bis 10, wenn die Wärmeverteilung angepasst wird
Auffrischung (Malerarbeiten, Böden)1 bis 3 Wochen
Außenwanddämmung2 bis 4 Wochen
Bad2 bis 3 Wochen (3 bis 5 im gehobenen Segment)
Küche1 bis 3 Wochen bei gleichem Grundriss, 4 bis 8 Wochen mit neuer Anordnung
Komplettrenovierung eines Hauses mit 100–150 m²3 bis 6 Monate

Verzögerungen entstehen durch Lieferungen, die Abstimmung der Gewerke, das Wetter und Überraschungen auf der Baustelle (Asbest, Feuchtigkeit, veraltete Leitungen): Rechnen Sie 30 % Puffer ein und legen Sie keinen Umzug auf das geplante Bauende. Die Reihenfolge der Arbeiten erklärt unser Ratgeber ein altes Haus renovieren. In älteren Gebäuden lassen Sie Asbest vor Abriss- oder Schleifarbeiten erkunden: siehe unsere Seite Asbest: Diagnose und Sanierung.

Wann ist der beste Zeitpunkt zum Renovieren in Luxemburg?

Außenarbeiten (Dach, Abdichtung, Fassade, Fenster) erledigt man am besten von April bis September, Innenarbeiten das ganze Jahr über. Bei der Förderung profitieren Anträge auf grundsätzliche Zustimmung bis zum 30. Juni 2027 von der befristeten Klimabonus-Erhöhung: Das ist das wichtigste Datum.

Arbeiten Empfohlener Zeitraum Warum
Flachdachabdichtung, DacheindeckungApril bis SeptemberTrockener Untergrund ist Pflicht
Fassade, AußendämmungMärz bis OktoberFrost gefährdet Verklebung und Putz
FensterSommerÖffnungen während des Einbaus offen
Wärmepumpe, HeizkesselMai bis SeptemberKeine Heizungsunterbrechung im Winter
InnenanstrichGanzjährigTrocknung: über 15 °C, trockene Luft
Küche, Bad, BödenGanzjährig4 bis 6 Monate im Voraus buchen
📌 Förderfristen im Blick
  • 1. Januar 2027: Vorfinanzierung für Wärmepumpen und Dämmung (Rechnungen ab diesem Datum); der registrierte Betrieb zieht die Förderung ab, in gleicher Höhe
  • 30. Juni 2027: Ende der Erhöhung (Datum des Antrags auf grundsätzliche Zustimmung; Bestelldatum bei der Wärmepumpe, deren Förderung im Haus von 12.000 € auf 10.000 € sinkt, wenn sie eine fossile oder elektrische Direktheizung ersetzt)
  • 31. Dezember 2030: letzter Termin für einen ersten Antrag auf grundsätzliche Zustimmung

Braucht man in Luxemburg eine Baugenehmigung zum Renovieren?

Die Bautenverordnung Ihrer Gemeinde legt fest, ob Arbeiten genehmigungsfrei, anzeigepflichtig oder genehmigungspflichtig (Genehmigung des Bürgermeisters) sind. Leichte Innenarbeiten sind meist frei; Eingriffe in Tragwerk, Fassade, Dach oder Nutzung eines Raumes nicht. Die den Gemeinden mit Rundschreiben Nr. 2023-119 empfohlene Musterverordnung sieht vor:

Arbeiten Musterverordnung 2023 (wenn die Gemeinde sie übernommen hat)
Innenarbeiten unter 20 m² ohne Eingriff ins TragwerkGenehmigungsfrei
Innenarbeiten von 20 bis 200 m²Anzeige
Sanierung oder Dämmung von Fassade oder Dach, nicht geschütztes Gebäude, ohne wesentliche Änderung des ErscheinungsbildsGenehmigungsfrei
Neue Öffnungen unter 5 % der FassadeAnzeige
Abriss von 100 bis 1.000 m³Anzeige (darüber Genehmigung)

In der Stadt Luxemburg zum Beispiel ist die Erneuerung von Fassade oder Dach außerhalb geschützter Bereiche anzeigepflichtig, innerhalb genehmigungspflichtig. Eine Baugenehmigung gilt 2 Jahre, einmal um ein Jahr verlängerbar; ohne Antwort binnen 3 Monaten gilt der Antrag als abgelehnt. Details auf unserer Seite Baugenehmigung und Bauanzeige.

Welche Förderung gibt es 2026 für Renovierungen in Luxemburg?

Zwei Instrumente decken die meisten Renovierungen ab: die MwSt. von 3 % für alle förderfähigen Arbeiten in einer mindestens 10 Jahre alten Wohnung mit Hauptwohnsitz und der Klimabonus Wunnen für den energetischen Teil, seit dem 1. Januar 2026 als Pauschalen gezahlt (Gesetz vom 24. Juli 2026, rückwirkend). Beträge in Klammern gelten für Anträge bis zum 30. Juni 2027.

Förderung Betrag Wichtigste Bedingungen
3 % MwSt.14 MwSt.-Punkte gespart, Vorteil auf 50.000 € je Wohnung begrenztWohnung bei Baubeginn mindestens 10 Jahre alt; Hauptwohnsitz von Eigentümer oder Mieter; Bewilligung vom Betrieb vor Baubeginn beantragt
Klimabonus Dämmung35–130 €/m² gegen Außenluft (40–155 €/m²); 20–65 €/m² gegen unbeheizte Räume (25–75 €/m²)Gebäude über 10 Jahre alt; grundsätzliche Zustimmung vor Baubeginn; höchstens 60 % der Nettokosten
Klimabonus Fenster70 €/m² (80 €/m²)Verglasung Ug ≤ 0,6 W/m²K (Dreifachverglasung); grundsätzliche Zustimmung vor Baubeginn
Klimabonus Luft-Wasser-Wärmepumpe (Haus)10.000 € (12.000 € bei Bestellung vor dem 30. Juni 2027)Ersatz einer fossilen oder elektrischen Heizung, sonst 4.000 € weniger; Antrag nach dem Einbau
Energieberatung (Haus)1.700 € (2.000 €)Pflicht, sobald mehr als ein Bauteil erneuert wird oder eine Lüftungsanlage dazukommt
Topup social, Klimaprêt10 bis 100 % des Klimabonus je nach Einkommen (Verknüpfung mit dem Regime 2026 beim Guichet unique zu bestätigen); Staat übernimmt 1,5 % Zinsen pro Jahr (höchstens 100.000 € und 15 Jahre)Hauptwohnsitz; Topup einkommensabhängig, Klimaprêt ohne Einkommensgrenze
⚠️ Was nicht gefördert wird

Klimaanlagen erhalten weder Klimabonus noch 3 % MwSt. Bei 17 % bleiben Einbauküchen, Möbel, Architektenhonorare und Hausautomation. Der Klimabonus schließt Abluftanlagen, volle Haustüren und fossile Dämmstoffe (Polystyrol, Polyurethan) mit höchstens 50 % Recyclinganteil aus.

Alle Beträge: Seite Förderung und Klimabonus 2026. Kostenlose, neutrale Beratung: Klima-Agence, 8002 11 90.

Wie wählt man die richtige Renovierungsfirma in Luxemburg?

Prüfen Sie vor der Unterschrift die Niederlassungsgenehmigung (autorisation d’établissement) der Renovierungsfirma, ihren Eintrag im Handelsregister, eine aktuelle Versicherungsbescheinigung und einen detaillierten Kostenvoranschlag, verglichen mit mindestens zwei weiteren. Bei einer Komplettrenovierung klären Sie, wer koordiniert: Generalunternehmer, Architekt (8 bis 15 % der Baukosten netto) oder Sie selbst. Stundensätze: 45 € (Maler) bis 95 € (Heizungsbauer) netto, siehe Vergleich der Handwerker-Stundensätze. Vollständige Methode: unser Ratgeber ein Renovierungsunternehmen auswählen.

Welchen Bodenbelag in Luxemburg wählen? Preise verlegt und Lebensdauer

In Luxemburg kostet ein verlegter Boden ohne MwSt. von 30 bis 60 €/m² für Laminat bis 90 bis 160 €/m² für Massivparkett, Fliesen mit Lieferung und Verlegung 60 bis 150 €/m²; Fliesen und Mehrschichtparkett bieten das beste Verhältnis von Preis und Lebensdauer (20 bis 40 bzw. 15 bis 25 Jahre). Von einem Betrieb in Ihrem mindestens 10 Jahre alten Hauptwohnsitz verlegt, wird der Boden mit 3 % MwSt. berechnet. Vollständiger Vergleich der Bodenbeläge mit Preisen und Lebensdauer: Innenrenovierung: Preise für Böden und alle weiteren Posten, Details zum Parkett unter Parkett- und Bodenbelagskosten.

Eine vermietete Wohnung oder ein Mietshaus renovieren: MwSt., Förderung, Pflichten

Ein Vermieter, der eine als Hauptwohnsitz des Mieters vermietete Wohnung renoviert, erhält die MwSt. von 3 % und kann den Klimabonus beantragen, der keine Selbstnutzung verlangt. Klimaprêt, Staatsgarantie und Topup social sind dagegen der Wohnung vorbehalten, die Hauptwohnsitz des Eigentümers ist.

Hebel Regel für Vermieter
3 % MwSt. auf die RenovierungJa, wenn der Mieter dort seinen Hauptwohnsitz hat; Obergrenze 50.000 € Vorteil je Wohnung, also eine Grenze pro Wohnung im Mietshaus
3 % MwSt. auf die Schaffung einer MietwohnungNein: seit dem 1. Januar 2015 ausgeschlossen, 17 %
KlimabonusJa, ohne Wohnsitzbedingung; eigene Formulare für Miteigentümergemeinschaften
Klimaprêt, Staatsgarantie, Topup socialNein: Hauptwohnsitz des Eigentümers erforderlich
EnergiepassBei Neuvermietung Pflicht, wenn kein gültiger Energiepass vorliegt (10 Jahre gültig); Energie- und Wärmeschutzklasse in jeder Anzeige
Instandhaltungsrücklage (Miteigentum)Seit dem 1. August 2023 Pflicht

Die Miete ist nach dem Mietgesetz abhängig vom investierten Kapital begrenzt, das Investitionen erhöhen (laufende Instandhaltung nicht): Lassen Sie die Berechnung prüfen, bevor Sie die Miete anheben. Wirkung der Energieklasse auf den Wert: Energiepass und Immobilienpreise.

Kostenvoranschläge für Ihre Renovierung anfordern

Beschreiben Sie Ihr Projekt in 2 Minuten: Wir leiten Ihre Anfrage an in Luxemburg niedergelassene Betriebe mit geprüfter Niederlassungsgenehmigung weiter. Sie erhalten 3 Angebote, kostenlos und unverbindlich. Für ein einzelnes Gewerk, etwa Klempner, Elektriker oder Fliesenleger, finden Sie einen geprüften Handwerker nach Gewerk.

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Häufige Fragen zum Renovieren in Luxemburg

Was kostet die Renovierung eines Hauses in Luxemburg?

Ohne MwSt. rechnen Sie mit 250 bis 750 €/m² für eine Auffrischung, 750 bis 1.250 € je bearbeitetem m² für eine Teilrenovierung und 1.150 bis 2.500 €/m² für eine Komplettrenovierung (Erhebung renov.lu, September 2026). Für ein Haus mit 120 m² sind das 30.000 bis 90.000 € für eine Auffrischung und 138.000 bis 300.000 € für eine Komplettrenovierung, zuzüglich 10 bis 30 % Reserve je nach Alter des Gebäudes. Danach gilt die MwSt. von 3 %, wenn die Wohnung mindestens 10 Jahre alt ist und als Hauptwohnsitz dient.

Wie lange dauert eine Komplettrenovierung in Luxemburg?

Die Komplettrenovierung eines Hauses mit 100 bis 150 m² dauert 3 bis 6 Monate Bauzeit, davor 2 bis 4 Monate Vorbereitung: Kostenvoranschläge, Energieberatung, grundsätzliche Zustimmung zum Klimabonus und gegebenenfalls Baugenehmigung. Eine Auffrischung dauert 1 bis 3 Wochen, ein Bad 2 bis 3 Wochen (3 bis 5 im gehobenen Segment), eine Küche 1 bis 3 Wochen bei gleichem Grundriss oder 4 bis 8 Wochen mit neuer Anordnung. Rechnen Sie 30 % Puffer auf die angekündigten Fristen.

Kann man die 3 % MwSt. und den Klimabonus kombinieren?

Ja. Die MwSt. von 3 % senkt die Rechnung für alle förderfähigen Arbeiten in einer mindestens 10 Jahre alten Wohnung mit Hauptwohnsitz, der Klimabonus kommt für Dämmung, Fenster, Lüftung und technische Anlagen hinzu. Der Klimabonus ist eine Pauschale, deren Obergrenze netto berechnet wird: Bei der Dämmung darf er 60 % der Nettokosten der Arbeiten nicht übersteigen.

Welche Renovierungsarbeiten bleiben in Luxemburg bei 17 % MwSt.?

Beim Normalsatz von 17 % bleiben Möbel und Einbauküchen, Klimaanlagen, Alarmanlagen und Hausautomation, Außenanlagen außer dem direkten Zugang zur Wohnung, Innenrollos sowie Architekten-, Ingenieur- und Notarhonorare. Photovoltaikanlagen auf privaten Wohngebäuden werden dagegen direkt mit 3 % berechnet, außerhalb der Grenze von 50.000 €.

Muss man die Gemeinde informieren, um das Innere seiner Wohnung zu renovieren?

Bei leichten Innenarbeiten ohne Eingriff ins Tragwerk meist nicht: Die den Gemeinden angebotene Musterverordnung stellt sie unter 20 m² frei und verlangt von 20 bis 200 m² eine einfache Anzeige. Jede Gemeinde legt jedoch eigene Regeln fest, und das Entfernen einer tragenden Wand, eine Nutzungsänderung oder eine Fassadenänderung erfordern eine Genehmigung des Bürgermeisters.

Wer sollte eine Komplettrenovierung koordinieren?

Drei Möglichkeiten: ein Generalunternehmer, der einen einzigen Vertrag unterschreibt und seine Subunternehmer koordiniert; ein Architekt, der plant, die Betriebe anfragt und die Baustelle überwacht, für 8 bis 15 % der Baukosten netto; oder Sie selbst, mit getrennten Verträgen je Gewerk. Ab drei Gewerken oder sobald eine Baugenehmigung nötig ist, vermeidet ein professioneller Koordinator die meisten Verzögerungen.

Wann ist der beste Zeitpunkt zum Renovieren in Luxemburg?

Für Dach, Abdichtung, Fassade und Fenster ist April bis September ideal; Innenarbeiten sind ganzjährig möglich. Bei der Förderung profitiert ein Antrag auf grundsätzliche Zustimmung vor dem 30. Juni 2027 von der befristeten Klimabonus-Erhöhung, und eine bis zu diesem Datum bestellte Luft-Wasser-Wärmepumpe erhält 12.000 € statt 10.000 €, wenn sie in einem Haus eine fossile oder elektrische Direktheizung ersetzt.

  • Guichet.lu — Wohnungs-MwSt.: superermäßigter Satz von 3 %, Bedingungen und Obergrenze (FR)
  • Legilux — Gesetz vom 24. Juli 2026 (Klimabonus Wunnen 2026-2030)
  • Guichet.lu — Klimabonus 2026: energetische Sanierung mit Energieberatung (FR)
  • Guichet.lu — Baugenehmigung: Gültigkeit, Aushang, Rechtsmittel (FR)
  • Innenministerium — Rundschreiben Nr. 2023-119 und Muster-Bautenverordnung
  • Logement.public.lu — Klimaprêt: Zinszuschuss (FR)
  • STATEC — Baupreisindex, April 2026
  • Preisspannen: Erhebung von Renov.lu bei in Luxemburg niedergelassenen Betrieben, September 2026
Die Preise sind Marktspannen, keine amtlichen Tarife. Die Förderbeträge folgen dem Gesetz vom 24. Juli 2026 und den im September 2026 eingesehenen Seiten von guichet.lu; maßgeblich ist allein die zuständige Verwaltung. Renov.lu ist weder Partei von Bauverträgen noch an der Vergabe von Förderungen beteiligt.