Welche Förderung gibt es 2026 für die energetische Sanierung in Luxemburg, und wie viel zahlt der Klimabonus?

In Luxemburg zahlt der Klimabonus Wunnen (früher PRIMe House) seit dem 1. Januar 2026 Pauschalbeträge: 140 €/m² für eine mit Holzfaser gedämmte Fassade, 80 €/m² Fensterfläche und 12.000 € für eine Luft-Wasser-Wärmepumpe, die in einem Haus eine fossile Heizung ersetzt – erhöhte Beträge bei Antrag oder Bestellung bis zum 30. Juni 2027 (danach 115 €/m², 70 €/m² und 10.000 €). Hinzu kommen der MwSt.-Satz von 3 %, der Klimaprêt und für niedrige Einkommen der Topup social.

📊 Die Zahlen im Überblick
  • Förderregime 2026: Gesetz vom 24. Juli 2026, rückwirkend zum 1. Januar 2026; Pauschalen pro m² oder pro Anlage – das frühere „bis zu 62,5 %“ gibt es nicht mehr
  • Befristete Erhöhung: höhere Beträge, wenn die grundsätzliche Zustimmung (Dämmung, Fenster, Lüftung, Beratung) zwischen dem 1. Januar 2026 und dem 30. Juni 2027 beantragt oder die Wärmepumpe in diesem Zeitraum bestellt wird
  • Dämmung: 20 bis 130 €/m² je nach Bauteil, Dämmstoff und Standard (25 bis 155 €/m² erhöht), höchstens 60 % der Kosten ohne MwSt.
  • Fenster: 70 €/m² (80 €/m² erhöht); Lüftung mit Wärmerückgewinnung: 60 €/m² Energiebezugsfläche (70 €/m²), höchstens 9.000 € (10.500 €) pro Haus
  • Wärmepumpe: Luft-Wasser 10.000 € (12.000 €), Erdwärme 12.000 € (14.000 €), beim Ersatz einer fossilen oder elektrischen Heizung in einem Haus
  • Energieberatung: 1.700 € (2.000 €), Pflicht, sobald die Sanierung mehr als ein Bauteil umfasst oder eine Lüftungsanlage einschließt
  • Frist: Auszahlungsantrag innerhalb von 4 Jahren nach dem Rechnungsjahr, spätestens am 31. Dezember 2039

Berechnen Sie die Förderung für Ihr Projekt

Der Simulator wendet die Sätze 2026, die Erhöhungen und die 60-%-Obergrenze auf Ihre Flächen an. Für ein konkretes Projekt berechnen in Luxemburg niedergelassene Betriebe die Förderung auch direkt im Kostenvoranschlag.

Klimabonus-Beträge 2026 je Maßnahme

Der Klimabonus Wunnen 2026 zahlt eine Pauschale pro m² oder pro Anlage, festgelegt durch das Gesetz vom 24. Juli 2026. In Klammern steht der erhöhte Betrag: Er gilt, wenn die grundsätzliche Zustimmung zwischen dem 1. Januar 2026 und dem 30. Juni 2027 beantragt (oder die Wärmepumpe bestellt) wird. Zuständig ist die Umweltverwaltung (Administration de l’environnement, AEV).

Wärmedämmung (€ pro m² gedämmter Fläche)

Gedämmtes Bauteil Dämmstoff Standard III Standard II Standard I
Gegen Außenluft: Wand (außen oder innen gedämmt), Steil- oder Flachdach, Decke gegen Außenluft Fossil mit über 50 % Recyclinganteil oder „sonstige“ 35 € (40 €) 45 € (50 €) 60 € (70 €)
Mineralisch (über 70 % mineralisch: Stein- und Glaswolle) 60 € (70 €) 70 € (80 €) 85 € (100 €)
Ökologisch (über 70 % pflanzlich oder tierisch: Holzfaser, Zellulose, Hanf) 90 € (105 €) 100 € (120 €) 115 € (140 €)
Außenwanddämmung + nicht fossile Fassadenverkleidung (neu 2026) Ökologisch, mechanisch befestigt 105 € (125 €) 115 € (140 €) 130 € (155 €)
Gegen unbeheizte Zonen oder Erdreich: oberste Geschossdecke, Kellerdecke, Wand oder Bodenplatte gegen Erdreich Fossil recycelt oder „sonstige“ 20 € (25 €) 30 € (35 €) 45 € (50 €)
Mineralisch 25 € (30 €) 35 € (40 €) 50 € (60 €)
Ökologisch 40 € (50 €) 50 € (60 €) 65 € (75 €)

Standard III ist die Mindestanforderung (zum Beispiel 15 cm Dämmstoff mit einer Wärmeleitfähigkeit von 0,035 bei einer Außenwanddämmung, 20 cm auf dem Dach und der obersten Geschossdecke, 12 cm unter der Kellerdecke); Standard I ist der leistungsfähigste (U ≤ 0,13 W/m²K für eine Außenwand).

Was die Dämmförderung erhöht oder senkt

  • Ausschließlich Innendämmung: −25 % (aus 115 €/m² werden 86,25 €/m²). Eine kombinierte Innen- und Außendämmung wird nicht gekürzt, wenn die Außendämmung einen Wärmedurchlasswiderstand R ≥ 2 erreicht.
  • +15 €/m² für mineralische Dämmstoffe mit über 50 % Recyclinganteil, ökologische Dämmstoffe aus zertifiziertem Anbau (FSC, PEFC, natureplus…) oder ein begrüntes Dach bzw. eine begrünte Fassade.
  • Klassenbonus: +20 %, wenn die Wärmeschutzklasse C erreicht, +30 % für B, +50 % für A oder A+ – vorausgesetzt, Sie gewinnen mindestens zwei Klassen, belegt durch einen Energiepass vor und nach den Arbeiten. Der Bonus kann in Etappen erreicht werden.
  • Fossile Dämmstoffe (EPS- oder XPS-Polystyrol, Polyurethan): keine Förderung, außer bei über 50 % Recyclinganteil und außer für Wände und Bodenplatten gegen Erdreich sowie begrünte Dächer oder Wände.
  • Obergrenze: Einschließlich Erhöhungen und Boni wird die Dämmung nie über 60 % der Kosten ohne MwSt. gefördert.
💡 Die Regel, die Ihre Förderung tatsächlich bestimmt

Ihre Dämmförderung ist der kleinere von zwei Beträgen: Pauschale mal m² (Erhöhungen und Boni inklusive) oder 60 % der Kosten ohne MwSt. Bei günstigen Arbeiten wie eingeblasener Dämmung der obersten Geschossdecke greift fast immer die 60-%-Grenze. Bei einer Holzfaser-Fassade mit erhöhten 140 €/m² wird die Pauschale erst ab 233 €/m² Rechnungsbetrag ohne MwSt. zur Grenze.

Fenster und Lüftung

Maßnahme Förderung 2026 (erhöht) Bedingungen
Fenster und Fenstertüren 70 €/m² (80 €/m²), berechnet auf die Außenmaße Verglasung Ug ≤ 0,6 W/m²K (in der Praxis Dreifachverglasung); gegen Kondenswasser gedämmte Wand oder gedämmtes Dach mit U ≤ 0,85 W/m²K oder vorhandene Lüftungsanlage
Volle Haustür Keine Förderung Das Gesetz erfasst nur Fenster und Fenstertüren
Kontrollierte Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung (zentral oder dezentral) 60 €/m² Energiebezugsfläche (70 €/m²), begrenzt auf 150 m² pro Haus und 80 m² pro Wohnung sowie auf 50 % der Kosten (60 %): höchstens 9.000 € (10.500 €) pro Haus Wirkungsgrad ≥ 80 %, Ventilatoren ≤ 0,40 W/(m³/h), Luftdichtheitstest n50 ≤ 2,0 h⁻¹, mindestens 80 % der Fläche belüftet; nur mit Energieberatung
Abluftanlage oder feuchtegeführte Lüftung Keine Förderung —

Heizung, Solar und technische Anlagen (Einfamilienhaus)

Anlage Förderung 2026 Wichtige Punkte
Luft-Wasser-Wärmepumpe als Ersatz einer fossilen oder direktelektrischen Heizung 10.000 €; 12.000 € bei Bestellung zwischen dem 1. Januar 2026 und dem 30. Juni 2027 und Rechnung bis zum 31. Dezember 2028 Ohne Ersatz: 6.000 € (8.000 €). COP ≥ 3,1 (A7/W35), hydraulischer Abgleich, Abnahme durch die Chambre des Métiers
Erdwärmepumpe 12.000 € (14.000 €) Ohne Ersatz: 8.000 € (10.000 €). COP ≥ 4,3 (B0/W35), genehmigte Bohrung
Boni beim Heizungstausch Anpassung der Wärmeverteilung: 50 %, max. 2.000 €; Ausbau des Heizöltanks: +1.500 €; Trinkwasserschutzzone: +2.000 € Rechnung eines Fachbetriebs für den Tank; Kartennachweis für die Zone
Pelletkessel 8.000 € (4.000 € ohne Ersatz), +15 % mit Pufferspeicher von 30 l/kW Nur Bestandsgebäude; Hackschnitzel- und Scheitholzkessel werden nicht mehr gefördert
Solarthermie 2.500 € (Warmwasser); 4.000 € mit Heizungsunterstützung, +1.000 € zusammen mit Wärmepumpe oder Holzkessel Bestandsgebäude, Kollektoren mit Solar Keymark; keine Förderung im Neubau
Anschluss an ein Wärmenetz 8.000 € (4.000 € ohne Ersatz), höchstens 50 % der Kosten Übergabestation
Photovoltaik P × (1.155 − 33 × P) € unter 15 kWp (6 kWp = 5.742 €); 10.000 € ab 15 kWp Mindestens 2 kWp, Eigenverbrauch, Verzicht auf die garantierte Einspeisevergütung. 2026: Gesetz vom 19. Dezember 2025; ab dem 1. Januar 2027: Gesetz vom 24. Juli 2026, gleiche Formel
Batteriespeicher Q × (500 − 500/18 × Q) € unter 9 kWh (5 kWh = 1.806 €); 2.250 € ab 9 kWh Mindestens 2 kWh, verbunden mit einer PV-Anlage im Eigenverbrauch; gleiche Rechtsgrundlage wie PV (siehe Batteriespeicher-Förderung)
Energiemanagementsystem (HEMS) 500 € Rechnungen ab dem 1. Oktober 2026; steuert mindestens zwei Geräte (Wärmepumpe, Wallbox, Batterie, PV…)
Luft-Luft-Wärmepumpe (reversible Klimaanlage) Keine Förderung Nicht in der Liste des Gesetzes

In Mehrfamilienhäusern gelten die Beträge pro Wohnung mit einem Höchstbetrag pro Gebäude (Luft-Wasser-Wärmepumpe: 8.000 € pro Wohnung, 10.000 € erhöht). Ein neuer Öl- oder Gaskessel wird überhaupt nicht gefördert. Die technischen Bedingungen im Detail finden Sie auf unseren Seiten zur Wärmepumpen-Förderung und zur Photovoltaik-Förderung.

Was sich 2026 gegenüber dem Regime 2022 geändert hat

Seit dem 1. Januar 2026 erstattet der Klimabonus keinen Prozentsatz der Arbeiten mehr, sondern zahlt Pauschalen, die höher sind als die alte Staffel. Das Gesetz vom 24. Juli 2026 (Gesetzentwurf 8585), im Amtsblatt veröffentlicht, gilt rückwirkend für alle Rechnungen seit diesem Datum.

Maßnahme Regime 2022 (bis 31.12.2025) Regime 2026 (erhöht bis 30.06.2027)
Ökologische Dämmung gegen Außenluft, Standard I85 €/m² + 25 %115 €/m² (140 €/m²)
Mineralische Dämmung gegen Außenluft, Standard I60 €/m² + 25 %85 €/m² (100 €/m²)
Fenster50 bis 60 €/m²70 €/m² (80 €/m²)
Lüftung mit Wärmerückgewinnung45 €/m²60 €/m² (70 €/m²)
Energieberatung, Haus1.500 €1.700 € (2.000 €)
Luft-Wasser-Wärmepumpe, HausProzentsatz + Austauschbonus von 50 %10.000 € (12.000 €)
PhotovoltaikBis zu 62,5 % (Bestellungen 2023–2024)Formel, bis 10.000 €
  • Gestrichen: die Bedingung „Kessel mindestens 10 Jahre alt“, die Förderung von Hackschnitzel- und Scheitholzkesseln, Solarthermie und Holzheizung im Neubau, der separate Dämmbonus von 25 % (jetzt in den Pauschalen enthalten).
  • Neu: Pauschale „nicht fossile Verkleidung“, Begrünungsbonus, HEMS-Förderung, Auszahlung der Beratungsförderung bereits beim Antrag auf grundsätzliche Zustimmung, Vorfinanzierung für Wärmepumpen und Dämmung bei Rechnungen ab dem 1. Januar 2027.
  • Übergang: Eine vor dem 31. Dezember 2025 abgerechnete und beantragte Energieberatung bleibt im alten Regime; eine zwischen 2023 und dem 4. März 2026 bestellte PV-Anlage behält ihre Optionen aus dem alten Regime bei einer Rechnung bis spätestens 31. Dezember 2026.

Drei Rechenbeispiele: was Eigentümer tatsächlich erhalten

Die drei Fälle sind mit der Staffel 2026 und im September 2026 erhobenen Marktpreisen gerechnet. Berücksichtigt wird jeweils der kleinere Betrag aus Pauschale und Obergrenze.

📌 Beispiel 1 — Holzfaser-Fassade, Haus aus den 1980er-Jahren

150 m² Fassade von außen mit Holzfaser gedämmt (Standard I), verputzt, grundsätzliche Zustimmung im Oktober 2026 beantragt. Angebot: 220 €/m² ohne MwSt., also 33.000 € netto und 33.990 € inklusive 3 % MwSt. Erhöhte Pauschale: 140 € × 150 m² = 21.000 €; Obergrenze 60 %: 19.800 €. Klimabonus: 19.800 €. Eigenanteil: 14.190 €.

📌 Beispiel 2 — Wärmepumpe statt Heizöl

Haus von 1975, 140 m², Ölkessel ersetzt durch eine Luft-Wasser-Wärmepumpe mit 10 kW, bestellt im November 2026. Angebot: 20.000 € netto, 20.600 € inklusive 3 % MwSt. Klimabonus: 12.000 € + 1.500 € für den Ausbau des Tanks = 13.500 €. Eigenanteil: 7.100 €. In einer Trinkwasserschutzzone steigt die Förderung um 2.000 €; das offizielle Beispiel der Regierung erreicht mit allen Boni 17.500 €.

Beispiel 3 — Sanierung der Gebäudehülle mit Klassenbonus

Haus von 1975, 140 m², Wärmeschutzklasse F auf B verbessert (vier Klassen, also +30 %), grundsätzliche Zustimmung im November 2026 beantragt.

Posten Angebot netto Berechnung Klimabonus
Fassade, Steinwolle, Standard II, 150 m²27.750 €80 € × 150 m² + 30 % = 15.600 €; Grenze 16.650 €15.600 €
Dach, Holzfaser, Standard I, 110 m²14.300 €140 € × 110 m² + 30 % = 20.020 €; Grenze 8.580 €8.580 €
Dreifach verglaste Fenster, 24 m²16.800 €80 € × 24 m²1.920 €
Energieberatung und Begleitung—2.000 € + 3 × 100 € (Angebote) + 3 × 250 € (Baustelle)3.050 €
Summe58.850 € (60.616 € brutto)29.150 €

Beim Dach wird die hohe Pauschale durch die 60-%-Grenze gekappt; der Klassenbonus lohnt sich vor allem bei der mineralischen Fassade, die pro m² teurer ist. Der MwSt.-Satz von 3 % statt 17 % spart bei diesen Arbeiten zusätzlich 8.239 €.

Wer den Klimabonus erhält und unter welchen Bedingungen

Jeder Eigentümer einer Wohnung oder eines Hauses in Luxemburg kann den Klimabonus beantragen, ob er selbst dort wohnt oder vermietet – vorausgesetzt, das Gebäude ist für Dämmung, Fenster und Lüftung älter als 10 Jahre.

  • Antragsberechtigt: natürliche Personen sowie juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts (außer dem Staat). Es gibt keine Hauptwohnsitz-Bedingung: Vermieter sind förderfähig.
  • Gebäudealter: mehr als 10 Jahre seit Erteilung der ersten Baugenehmigung; maßgeblich ist deren Datum oder eine Bescheinigung der Gemeinde.
  • Eine Förderung pro Bauteil und nur eine Förderung für Wärmepumpe, Holzkessel oder Wärmenetz pro Haus bzw. Gebäude.
  • Wer ausführt: bei einem einzigen Bauteil ein zugelassener Betrieb (Gesetz vom 21. April 1993) oder ein Energieberater, der die Baustelle begleitet; bei mehr als einem Bauteil oder mit Lüftung eine Energieberatung mit Bericht vor den Arbeiten.
  • Unterlagen: Energiepass vor den Arbeiten (mit dem Antrag auf grundsätzliche Zustimmung) und danach (mit dem Auszahlungsantrag), erste Baugenehmigung, geprüfte Angebote, Fotos; bei Lüftung ein Luftdichtheitstest. Der Energiepass selbst wird nicht gefördert.
  • Obergrenzen: 60 % der Nettokosten bei der Dämmung; bei technischen Anlagen höchstens der Nettobetrag der Rechnung (50-%-Grenze nur für Öfen, Partikelfilter, Anpassung der Wärmeverteilung und Wärmenetze).
  • Miteigentum: gemeinsame Akte (Formulare COLL-2026 und PROC-2026); die energetische Sanierung gemeinschaftlicher Teile wird mit der Mehrheit der Stimmen aller Miteigentümer beschlossen.

Ablauf: Die Reihenfolge entscheidet über die Förderung

Für Dämmung, Fenster und Lüftung muss die grundsätzliche Zustimmung vor Beginn der Arbeiten beantragt werden; bei Wärmepumpe, Photovoltaik oder Pelletkessel wird der Antrag dagegen nach der Installation gestellt.

Schritt Dämmung, Fenster, Lüftung Wärmepumpe, PV, Solarthermie, Holz, HEMS
1. Vor der AuswahlEnergieberatung bei mehr als einem Bauteil oder Lüftung (Sanierungskonzept, Formular COAS-2026)Keine Beratungspflicht für eine Wärmepumpe allein
2. Vor den ArbeitenAntrag auf grundsätzliche Zustimmung (DEPA-2026, oder DESC für ein einzelnes Bauteil) mit dem Energiepass vorherKein Antrag nötig
3. ArbeitenNach der grundsätzlichen Zustimmung, durch den gewählten BetriebInstallation; der Installateur beantragt die Abnahme der Wärmepumpe bei der Chambre des Métiers innerhalb eines Monats
4. Nach den ArbeitenBestätigung (CONF-2026), Energiepass nachher, RechnungenAntrag DEPA-2026 mit technischem Blatt (POCH, PHOT, SOTH, BOIS, RACH oder SYGE-2026), Rechnungen
5. Frist4 Jahre ab dem 31. Dezember des Rechnungsjahres, spätestens am 31. Dezember 2039

Anträge werden über MyGuichet.lu oder beim Guichet unique des aides au logement eingereicht (11, rue de Hollerich, Luxemburg, Tel. 80 02 10 10). Die Klima-Agence berät kostenlos unter 8002 11 90. Den Ablauf Dokument für Dokument beschreibt unser Leitfaden zu den Schritten der energetischen Sanierung.

Energieberatung: Pflicht ab zwei Bauteilen, gefördert bis 2.000 €

Die Beratung durch einen zugelassenen Energieberater ist Pflicht, sobald Ihre Sanierung mehr als ein Bauteil umfasst oder eine Lüftungsanlage einschließt; der Staat fördert sie für ein Haus mit 1.700 €, mit 2.000 €, wenn die grundsätzliche Zustimmung vor dem 30. Juni 2027 beantragt wird.

Leistung Grundförderung Erhöhte Förderung
Energieberatung mit Bericht, Haus1.700 €2.000 €
Gebäude mit 2 und mehr Wohnungen2.000 € + 60 € je weitere Wohnung, max. 3.000 €2.500 € + 75 € je Wohnung, max. 3.750 €
Prüfung der Angebote100 € pro Maßnahme, max. 400 €
Kontrolle auf der Baustelle250 € pro Maßnahme, max. 1.000 €
Wärmebrückenberechnung (wenn Klasse C erreicht wird)160 € pro Berechnung, max. 800 €
Einzelnes Bauteil mit Begleitung durch einen Berater100 € (Angebote) + 400 € (Baustelle)

Die Förderung übersteigt nie die tatsächlichen Kosten der Beratung. Sie wird um 50 % gekürzt, wenn das Gebäude bereits unter den Regimen 2017 oder 2022 gefördert wurde, und um 70 %, wenn die Beratung nur eine technische Anlage betrifft. Die kostenlose Basisberatung der Klima-Agence ersetzt den zugelassenen Berater nicht. Aufgaben, Kosten und Auswahl: siehe unsere Seite zum Energieberater in Luxemburg.

Vorfinanzierung: wenn die Förderung von der Rechnung abgezogen wird

Bei Photovoltaik kann ein registrierter Installateur den Klimabonus schon heute von Ihrer Rechnung abziehen; bei Wärmepumpen und Dämmung gilt die Vorfinanzierung erst für Rechnungen ab dem 1. Januar 2027.

  • Photovoltaik (und mitgekaufte Batterie): Förderung vom Bruttopreis abgezogen, Anzahlung höchstens 30 %, Entscheidung binnen 15 Werktagen (Schweigen gilt als Zustimmung), Zahlung an den Installateur binnen 15 Werktagen. Nicht für eine nachgerüstete Batterie allein und nicht bei Leasing. Siehe Photovoltaik-Vorfinanzierung.
  • Wärmepumpen und Dämmung (Rechnungen ab 2027): Der im AEV-Register eingetragene Betrieb zieht die Förderung vom Nettopreis ab. Bei der Dämmung ein Antrag und eine Rechnung pro Maßnahme; die vorherige grundsätzliche Zustimmung bleibt Pflicht. Ausgeschlossen, wenn Förderung plus Anzahlung den Nettopreis übersteigen.
  • Gleicher Betrag: Die Vorfinanzierung ist freiwillig und ändert die Höhe der Förderung nicht.

3 % MwSt.: die Ersparnis auf der ganzen Rechnung

Der Klimabonus lässt sich mit dem superermäßigten Mehrwertsteuersatz von 3 % statt 17 % kombinieren; er gilt für die Sanierung einer mindestens 10 Jahre alten, als Hauptwohnsitz genutzten Wohnung, bis zu einem Steuervorteil von 50.000 € pro Wohnung.

  • Eine an einen Mieter vermietete Wohnung, die dieser als Hauptwohnsitz nutzt, ist für Sanierungsarbeiten förderfähig.
  • Für die direkte Abrechnung zu 3 % beantragt der Betrieb vor den Arbeiten die Bewilligung der AED, die Sie gegenzeichnen; sonst zahlen Sie 17 % und beantragen die Rückerstattung.
  • Installierte Photovoltaikmodule werden direkt mit 3 % abgerechnet, außerhalb der Obergrenze; Klimaanlagen sind ausgeschlossen.
  • Die Anhebung der Obergrenze auf 100.000 € ist angekündigt, aber nicht in Kraft: Es bleiben 50.000 €.

Formular, Rechnungsliste und Rückerstattung: unser Leitfaden zu 3 % MwSt. bei der Renovierung.

Klimaprêt: Der Staat übernimmt 1,5 % Zinsen Ihres Kredits

Der Klimaprêt ist kein Nullzinskredit: Es ist ein normales Bankdarlehen, bei dem der Staat 1,5 % Zinsen pro Jahr übernimmt, auf höchstens 100.000 € und 15 Jahre, begrenzt auf 10 % des Kapitals und ohne Einkommensbedingung.

Zinszuschuss (Klimaprêt) Staatsgarantie
Höhe1,5 % pro Jahr, höchstens bis zum Nominalzins; maximal 10 % des Kapitals (6.000 € bei 60.000 € Darlehen)Bis zu 50.000 € (Kapital und Zinsen)
Kapital und Laufzeit100.000 € pro Wohnung, höchstens 15 Jahre15 Jahre, eigenes Hypothekendarlehen bei einer Partnerbank
BedingungenAlleineigentümer, Wohnung älter als 10 Jahre, Klimabonus bereits bewilligt, Hauptwohnsitz spätestens 3 Jahre nach Beginn der ArbeitenHauptwohnsitz, keine andere Wohnung, Wohnung älter als 10 Jahre, grundsätzliche Zustimmung zum Klimabonus erhalten
BasisFörderfähige Klimabonus-Kosten abzüglich Topup social; Formular F3 beim Guichet unique des aides au logement

Rechtsgrundlage: geändertes Gesetz vom 7. August 2023 über die individuellen Wohnungsbeihilfen (Artikel 38 bis 44). Das frühere Gesetz vom 8. Juni 2022 über Klimadarlehen ist aufgehoben, der zinslose Klimakredit steht für neue Anträge nicht mehr zur Verfügung.

Topup social: 10 bis 100 % des Klimabonus zusätzlich für niedrige Einkommen

Eigentümer mit niedrigem Einkommen können zusätzlich zum Klimabonus eine Prämie des Wohnungsbauministeriums von 10 bis 100 % der bewilligten Förderung erhalten, je nach Einkommen und Haushaltsgröße: Es ist keine automatische Verdoppelung.

Haushalt Nettoeinkommensgrenze (Durchschnitt 2024–2025)
Alleinstehend45.100,92 €
Paar67.651,39 €
Paar + 1 Kind85.687,95 €
Paar + 2 Kinder103.734,03 €
Paar + 3 Kinder121.770,60 €
Je weiteres Kind+13.532,18 €

Bedingungen: volljähriger Eigentümer, höchstens ein Drittel einer anderen Wohnung, Wohnung älter als 10 Jahre und mindestens 2 Jahre als Hauptwohnsitz genutzt, Antrag (Formular F3) innerhalb von 2 Jahren nach Bewilligung des Klimabonus, Kapitalhilfen insgesamt höchstens 35.000 €.

⚠️ Vorher bestätigen lassen

Der Text des Topup verweist noch auf das alte Klimabonus-Gesetz von 2016. Die Anwendung auf das Regime 2026 ist wahrscheinlich, aber nicht ausdrücklich geregelt: Lassen Sie sie vom Guichet unique des aides au logement bestätigen (80 02 10 10).

Zeitplan 2026–2039: die Daten, die den Betrag verändern

Zwei Daten zählen mehr als alle anderen: der 30. Juni 2027, an dem die Erhöhung endet, und der 31. Dezember des vierten Jahres nach Ihrer Rechnung, an dem der Förderanspruch erlischt.

Datum Was sich ändert
1. Januar 2026Beginn des Regimes (Rückwirkung des Gesetzes vom 24. Juli 2026)
1. Oktober 2026HEMS-Förderung von 500 € (Rechnungsdatum)
31. Dezember 2026Ende der PV-Übergangsoptionen aus dem alten Regime
1. Januar 2027Vorfinanzierung auch für Wärmepumpen und Dämmung; die PV- und Speicherförderung wechselt vom Gesetz vom 19. Dezember 2025 in das Gesetz vom 24. Juli 2026, mit denselben Beträgen
30. Juni 2027Letzter Tag, um die grundsätzliche Zustimmung zu beantragen oder eine Wärmepumpe zum erhöhten Betrag zu bestellen
31. Dezember 2028Letzte Rechnung für eine zum erhöhten Betrag bestellte Wärmepumpe
31. Dezember 2030Letzter erster Antrag auf grundsätzliche Zustimmung; letzte Rechnungen für allein installierte technische Anlagen und für Arbeiten zum erhöhten Betrag
31. Dezember 2035Letzte Rechnungen für Dämmung, Fenster und Lüftung
31. Dezember 2039Letzter Auszahlungsantrag

Gemeinden und Energieversorger: Zuschüsse, die Sie prüfen sollten

Fast alle Gemeinden und manche Energieversorger ergänzen den Klimabonus um eigene Prämien, doch Beträge und Regeln unterscheiden sich von Gemeinde zu Gemeinde und von Versorger zu Versorger. 98 von 100 Gemeinden ergänzen den Klimabonus, meist um 10 bis 50 % der staatlichen Förderung: Den Betrag Ihrer Gemeinde zeigt die Tabelle aller 100 Gemeinden. Fragen Sie vor der Unterschrift bei Ihrer Gemeindeverwaltung und Ihrem Versorger nach (zum Beispiel beim Programm Enoprimes), denn ihre Antragsregeln sind eigenständig; die kostenlose Beratung der Klima-Agence hilft bei der Orientierung. Unternehmen und Gewerberäume: siehe Förderung der energetischen Sanierung für KMU.

Sechs Fehler, die Sie die Förderung ganz oder teilweise kosten

  • Dämmung, Fenster oder Lüftung vor dem Antrag auf grundsätzliche Zustimmung beginnen: Lassen Sie im Angebot festhalten, dass die Arbeiten erst nach der Einreichung starten.
  • Den Energiepass vor den Arbeiten vergessen: unvollständige Akte, Klassenbonus (bis +50 %) nicht belegbar.
  • Nicht recyceltes Polystyrol oder Polyurethan auf Fassade oder Dach wählen: 0 €/m².
  • Lüftungsanlage ohne Energieberatung und ohne Test n50 ≤ 2,0 h⁻¹ einbauen: keine Förderung.
  • Die Wärmepumpe nach dem 30. Juni 2027 bestellen: 2.000 € weniger.
  • Die Frist verpassen: 4 Jahre ab dem 31. Dezember des Rechnungsjahres.

Förderung berechnen, dann Angebote vergleichen

Der Simulator für die energetische Sanierung berechnet Ihre Förderung 2026 aus Ihren Flächen, Dämmstoffen und Ihrer bisherigen Heizung. Für den nächsten Schritt schicken Ihnen drei in Luxemburg niedergelassene Betriebe ein Angebot, in dem die Förderung Posten für Posten berechnet ist.

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Häufige Fragen zur Sanierungsförderung in Luxemburg

Lässt sich der Klimabonus mit der MwSt. von 3 % kombinieren?

Ja. Der Klimabonus ist eine Pauschale, deren Obergrenze sich nach den Kosten ohne MwSt. richtet (60 % bei der Dämmung), und der Satz von 3 % statt 17 % gilt dann für die Rechnung, wenn die Wohnung mindestens 10 Jahre alt ist und als Hauptwohnsitz dient. Bei 30.000 € Arbeiten ohne MwSt. spart der ermäßigte Satz zusätzlich zur Förderung 4.200 €, bis zu einem Steuervorteil von 50.000 € pro Wohnung.

Erhält ein Vermieter den Klimabonus für eine vermietete Wohnung?

Ja. Der Klimabonus 2026 kennt keine Hauptwohnsitz-Bedingung: Ein Vermieter, ob Privatperson oder Gesellschaft, erhält dieselben Beträge. Der Topup social und der Klimaprêt setzen dagegen voraus, dass die Wohnung Hauptwohnsitz des Eigentümers ist, und die MwSt. von 3 % setzt voraus, dass sie Hauptwohnsitz des Mieters ist.

Ich habe mit der Dämmung ohne grundsätzliche Zustimmung begonnen: Ist die Förderung verloren?

Für Dämmung, Fenster und Lüftung muss die grundsätzliche Zustimmung vor Beginn der Arbeiten beantragt werden: Ohne diesen Antrag begonnene Arbeiten sind grundsätzlich nicht mehr förderfähig. Die Regel gilt nicht für Wärmepumpen, Photovoltaik, Solarthermie und Pelletkessel, die nach der Installation beantragt werden. Im Zweifel rufen Sie den Guichet unique des aides au logement unter 80 02 10 10 an.

Wie lange habe ich Zeit, die Auszahlung des Klimabonus zu beantragen?

Vier Jahre ab dem 31. Dezember des Rechnungsjahres: für eine Rechnung vom März 2026 bis zum 31. Dezember 2030. Nach dem 31. Dezember 2039 ist kein Antrag mehr möglich. Die Förderung der Energieberatung wird dagegen bereits beim Antrag auf grundsätzliche Zustimmung ausgezahlt.

Gilt die Erhöhung auch, wenn meine Arbeiten nach dem 30. Juni 2027 stattfinden?

Ja, wenn das maßgebliche Datum eingehalten ist. Für Dämmung, Fenster, Lüftung und Beratung genügt es, die grundsätzliche Zustimmung bis zum 30. Juni 2027 beantragt zu haben, mit einer Rechnung bis zum 31. Dezember 2030. Bei einer Wärmepumpe zählt das Bestelldatum, mit einer Rechnung bis zum 31. Dezember 2028.

Werden eine Haustür oder eine reversible Klimaanlage gefördert?

Nein. Der Klimabonus 2026 erfasst nur Fenster und Fenstertüren, keine volle Haustür, und Luft-Luft-Wärmepumpen stehen nicht auf der Liste der geförderten Anlagen. Klimaanlagen sind außerdem vom MwSt.-Satz von 3 % ausgeschlossen.

  • Legilux — Gesetz vom 24. Juli 2026 über das Förderregime Klimabonus Wunnen (Amtsblatt A Nr. 416)
  • Guichet.lu — Energetische Sanierung mit Energieberatung (Sätze für Dämmung, Fenster, Lüftung, Beratung)
  • Guichet.lu — Sanierung eines einzelnen Bauteils ohne Energieberatung
  • Guichet.lu — Förderung technischer Anlagen (Wärmepumpe, Holz, Solar, Wärmenetz, HEMS)
  • Gouvernement.lu — Pressemitteilung vom 16. Juli 2026 zum Klimabonus Wunnen und zur Erhöhung bis 30. Juni 2027
  • Logement.lu — Topup social; Klimaprêt; Staatsgarantie
  • Guichet.lu — Superermäßigter MwSt.-Satz von 3 % für Wohnraum
  • Preise in den Beispielen: Marktspannen, Erhebung renov.lu, September 2026
Beträge aus dem Gesetz vom 24. Juli 2026 und den im August 2026 aktualisierten guichet.lu-Seiten; bei Abweichungen gilt das Gesetz. Die Preise in den Beispielen sind Marktspannen; nur die Entscheidung der Umweltverwaltung legt Ihre Förderung fest. Renov.lu ist an der Bewilligung der Förderung nicht beteiligt.