Erhöhter Klimabonus

Energetische Sanierung in Luxemburg: welche Arbeiten, welche Kosten, welcher Nutzen?

In Luxemburg beginnt eine energetische Sanierung mit Dach und Wänden, auf die in einem ungedämmten Haus fast die Hälfte der Wärmeverluste entfällt, danach folgen Lüftung und Heizung. Für ein Haus aus den 1970er- bis 1980er-Jahren mit etwa 140 m² rechnen Sie mit 45.000–105.000 € für die gesamte Hülle samt Lüftungsanlage und 57.000–129.000 € mit Wärmepumpe, ohne MwSt. und vor Klimabonus.

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📊 Die Zahlen im Überblick
  • Energieklasse: A+ bis I in drei Indikatoren; der Energiepass gilt 10 Jahre und ist bei Verkauf und Vermietung Pflicht
  • Wärmeverluste eines ungedämmten Hauses (Größenordnungen): Dach 25–30 %, Wände 20–25 %, Luftaustausch 20–25 %, Fenster 10–15 %, Boden 7–10 %
  • Mindestdämmstärke für die Förderung: 15 cm bei der Außenwanddämmung, 20 cm auf dem Dach (Wärmeleitfähigkeit 0,035)
  • Preise inklusive Montage, ohne MwSt. (Erhebung renov.lu, September 2026): oberste Geschossdecke 35–70 €/m², Außenwanddämmung 150–300 €/m², Luft-Wasser-Wärmepumpe 12.000–24.000 €
  • Goldene Förderregel: grundsätzliche Zustimmung vor Dämmung, Fenstern und Lüftung; nach der Installation bei Wärmepumpe oder Photovoltaik
  • Genehmigung: Die Gemeinde entscheidet; ohne Antwort binnen 3 Monaten kann der Antrag als abgelehnt gelten, eine Baugenehmigung gilt 2 Jahre (+1 Jahr)

Womit anfangen: erst die Wärmeverluste messen, dann die Arbeiten wählen

Eine energetische Sanierung beginnt mit einer Messung: Der Energiepass (Ausweis über die Gesamtenergieeffizienz) stuft Ihre Wohnung von A+ bis I ein, und die Energieberatung macht daraus einen geordneten, bezifferten Sanierungsplan. Laut unserer Umfrage zum Sanierungspotenzial können 8 von 10 Hausbesitzern mindestens 4 Energieklassen gewinnen.

  • Der Energiepass bewertet drei Indikatoren: Gesamtenergieeffizienz (Primärenergie), Wärmeschutz (Heizwärmebedarf) und Umweltwirkung (CO₂). Er wird von Architekten oder beratenden Ingenieuren der OAI oder von zugelassenen Sachverständigen erstellt und gilt 10 Jahre. Sein Preis ist nicht geregelt: Rechnen Sie für ein Haus mit etwa 500 bis 600 €. Für einen Förderantrag brauchen Sie einen Pass vor und einen nach den Arbeiten. Siehe den Energiepass in Luxemburg.
  • Die Energieberatung durch einen zugelassenen Energieberater ist Pflicht, sobald die Sanierung mehr als ein Bauteil umfasst oder eine Lüftungsanlage einschließt. Sie legt Reihenfolge, Dämmstärken und Zielstandards fest und prüft danach Angebote und Baustelle. Aufgaben, Kosten und Auswahl: der Energieberater in Luxemburg.
  • Die Basisberatung der Klima-Agence ist kostenlos, bei Ihnen zu Hause, per Video oder unter 8002 11 90. Sie hilft bei der Orientierung, ersetzt aber nicht den zugelassenen Berater.

Den vollständigen Ablauf, Dokument für Dokument, beschreibt unser Leitfaden Klimabonus-Antrag Schritt für Schritt.

Welche Arbeiten zuerst: die Reihenfolge, die doppelte Kosten vermeidet

Die Reihenfolge, die Nacharbeiten vermeidet, ist einfach: zuerst die Hülle, dann die Lüftung, danach die Heizung, zuletzt die Energieerzeugung. Da jedes Bauteil nur einmal gefördert wird, sollten Sie gleich den richtigen Standard anstreben.

Schritt Warum zu diesem Zeitpunkt Typische Arbeiten
1. BestandsaufnahmeLegt die Prioritäten fest und öffnet die FörderungEnergiepass, Energieberatung, bei Bedarf Luftdichtheitstest
2. Dach und DachbodenGrößter Wärmeverlust, kurze BaustelleEinblasdämmung der obersten Geschossdecke, Zwischensparrendämmung, Aufsparrendämmung
3. WändeBeseitigt die meisten WärmebrückenAußenwanddämmung oder, wenn außen unmöglich, Innendämmung
4. FensterMit der Wanddämmung abstimmen, damit die Laibungen gedämmt werdenDreifachverglasung (Ug ≤ 0,6 W/m²K)
5. LüftungEin dicht gewordenes Haus muss gelüftet werdenLüftung mit Wärmerückgewinnung oder feuchtegeführte Abluft
6. HeizungAuf den geringeren Bedarf nach der Dämmung ausgelegtWärmepumpe, Pelletkessel, Wärmenetz
7. ErzeugungSenkt Primärenergie und CO₂Photovoltaik, Solarthermie
💡 Fenster und Dämmung: eine Verbindung, die die Förderung vorschreibt

Neue Fenster werden nur gefördert, wenn die Wand (oder das Dach) auf U ≤ 0,85 W/m²K gedämmt ist oder bereits eine Lüftungsanlage vorhanden ist: Das ist die Kondensationsregel des Klimabonus. Wer in einem Haus mit ungedämmten Wänden und ohne Lüftung die Fenster tauscht, verliert die Förderung und riskiert Kondenswasser an den Wänden.

Wärmedämmung in Luxemburg: Bauteile, Preise und Anforderungen

Die Dämmung der Gebäudehülle ist der wichtigste Hebel: In einem ungedämmten Haus entfällt allein auf Dach und Wände fast die Hälfte der Wärmeverluste. Hier für jedes Bauteil der 2026 beobachtete Preis inklusive Montage und die für den Klimabonus geforderte Mindestdämmstärke.

Bauteil Anteil am Verlust (ungedämmtes Haus) Richtpreis 2026 inkl. Montage Minimum für die Förderung Ausführlicher Leitfaden
Dach und Dachboden25–30 %Oberste Geschossdecke 35–70 €/m²; Sparren 80–160 €/m²; Aufsparrendämmung 180–350 €/m²20 cmDach- und Dachbodendämmung
Wände von außen20–25 %150–300 €/m² je nach Oberfläche15 cmAußenwanddämmung
Wände von innen20–25 %45–90 €/m² als Vorsatzschale8 cm (Wärmeleitfähigkeit 0,040)Dämmung: Kosten
Fenster10–15 %500–2.400 € pro eingebautem FensterUg ≤ 0,6 W/m²KFenster: Kosten
Boden und Kellerdecke7–10 %35–60 €/m² von unten12 cmDämmung: Kosten

Die Verlustanteile sind übliche Größenordnungen für ein ungedämmtes Haus; die Preise sind Marktspannen ohne MwSt., inklusive Material und Montage (Erhebung renov.lu, September 2026, Einfamilienhaus). Zum Vergleich der Materialien siehe unseren Dämmstoffvergleich.

Wärmebrücken erkennen und beheben

Eine Wärmebrücke ist eine Stelle, an der die Dämmung unterbrochen ist, etwa eine Balkonplatte, ein Sturz, ein Deckenauflager oder der Anschluss zwischen Wand und Dach: Dort entweicht Wärme und Feuchtigkeit kondensiert, daher der Schimmel in den Ecken.

  • Erkennen: Eine Infrarot-Thermografie (200 bis 600 €) macht sie zwischen November und März sichtbar, bei mindestens 10 °C Unterschied zwischen innen und außen. Eine sich kalt anfühlende Wandecke ist oft ein Hinweis.
  • Beheben: Die Außenwanddämmung beseitigt die meisten Wärmebrücken, weil sie die Fassade lückenlos umhüllt. Verbleibende Stellen werden einzeln behandelt: Dämmung in die Fensterlaibungen führen, auskragende Balkone einpacken oder thermisch trennen, Übergang zwischen Wand- und Dachdämmung schließen.
  • Berechnen lassen: Im Rahmen einer Energieberatung wird die Wärmebrückenberechnung gefördert, wenn die Wohnung Klasse C erreicht (siehe die Förderung der Energieberatung).

Eine Innendämmung lässt Wärmebrücken an Decken und Innenwänden bestehen: Führen Sie die Dämmung einige Dutzend Zentimeter auf die betroffenen Decken und Böden weiter.

Ein gedämmtes Haus lüften

Ein Haus mit gedämmten Wänden und neuen Fenstern wird luftdicht: Ohne mechanische Lüftung sammelt sich die Feuchtigkeit aus Küche, Dusche und Atemluft und kondensiert an kalten Flächen.

  • Kontrollierte Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung: Sie nutzt die Wärme der Abluft, um die Zuluft vorzuwärmen; sie ist die einzige vom Klimabonus geförderte Lüftung, im Rahmen einer Energieberatung, mit mindestens 80 % Wirkungsgrad und einem Luftdichtheitstest von n50 ≤ 2,0 h⁻¹. Preise, Förderung und Auswahl: KWL-Anlage in Luxemburg.
  • Feuchtegeführte Abluftanlage: günstiger und ohne Zuluftkanäle, aber ohne Wärmerückgewinnung und ohne Förderung. Preisübersicht aller Systeme: Kosten einer Lüftungsanlage.
  • Luftdichtheit messen: Der Blower-Door-Test prüft das Ergebnis und ist Voraussetzung für die Lüftungsförderung.

Die Heizung ersetzen: Wärmepumpe, Holz oder Wärmenetz

Ist die Hülle gedämmt, ersetzen Sie die Öl- oder Gasheizung durch eine Wärmepumpe, einen Pelletkessel oder einen Anschluss an ein Wärmenetz: Das sind die einzigen geförderten Heizlösungen, ein neuer fossiler Kessel wird nicht mehr gefördert.

  • Kein Verbot untersagt den Austausch eines Öl- oder Gaskessels in einem Bestandsgebäude; im Neubau schließen ihn die Effizienzanforderungen seit 2023 faktisch aus.
  • Luft-Wasser-Wärmepumpe: 12.000 bis 24.000 € installiert, laut Installateuren. Nach der Dämmung ausgelegt, fällt sie kleiner und effizienter aus. Ihr Außengerät muss die Gemeinderegeln einhalten (in der Regel 40 dB(A) an der Grenze des bebaubaren Nachbargrundstücks und 2 Meter Abstand nach dem Muster-Bautenreglement) und wird 1 bis 2 Jahre nach der Inbetriebnahme, danach alle 4 Jahre inspiziert.
  • Bestehender Kessel: Die Inspektion bleibt Pflicht, bei Öl alle 2 Jahre, bei Gas alle 4 Jahre.

Weiterlesen: die Wärmepumpe in Luxemburg, ihre Kosten und der Austausch einer Ölheizung.

Eigene Energie erzeugen: Photovoltaik und Solarthermie

Photovoltaikmodule senken die Primärenergie der Wohnung und damit ihre Effizienzklasse; sie kommen zuletzt, auf ein bereits saniertes Dach, wenn es saniert werden musste.

  • Für eine neue Anlage müssen Sie zwischen der 15 Jahre garantierten Einspeisevergütung und dem Klimabonus mit Eigenverbrauch wählen: Beides lässt sich nicht kombinieren. Installierte Photovoltaik wird direkt mit 3 % MwSt. abgerechnet.
  • Solarthermie für Warmwasser wird im Bestand weiter gefördert, im Neubau nicht mehr.
  • Ein Balkonkraftwerk unter 800 W muss dem Netzbetreiber nicht gemeldet werden, wird aber weder gefördert noch vergütet.

Dimensionierung, Rentabilität und Schritte: Solaranlagen in Luxemburg.

Energetische Sanierung eines Einfamilienhauses: drei Szenarien

Für ein Einfamilienhaus decken drei Szenarien die meisten Projekte ab, vom Dach allein bis zur Komplettsanierung; die Budgets sind Preise inklusive Montage, ohne MwSt. und vor Förderung (Erhebung renov.lu, September 2026), für ein Haus aus den 1970er- bis 1980er-Jahren mit etwa 140 m².

Szenario Arbeiten Richtbudget Was sich ändert
A. Zuerst das DachEinblasdämmung von 100 m² oberster Geschossdecke3.500–7.000 €Behebt den größten Wärmeverlust in ein bis zwei Tagen
B. Komplette HülleDach 110 m² (Sparren), 150 m² Fassade von außen, 12 dreifach verglaste Fenster, Lüftung mit Wärmerückgewinnung45.000–105.000 €Wärmeschutzklasse, Komfort im Winter und Sommer; öffnet den Klassenbonus des Klimabonus
C. KomplettsanierungSzenario B + Luft-Wasser-Wärmepumpe57.000–129.000 €Verbessert zusätzlich Primärenergie und CO₂: die Kombination mit dem größten Klassensprung

Die Förderbeträge je Posten und ein vollständig gerechnetes Beispiel finden Sie auf unserer Seite Förderung und Klimabonus 2026; das Budget je Posten auf Kosten einer energetischen Sanierung. Häuser der 1960er- bis 1980er-Jahre haben eigene Schwachstellen (Balkonplatten, schwach gedämmte Dächer): siehe ein Haus der 60er- bis 80er-Jahre sanieren; bei einem Reihenhaus werden die Giebelwände von innen gedämmt.

Eigentumswohnung: was die Versammlung entscheidet

In einer Wohnung gilt der Energiepass für das ganze Gebäude, und die Arbeiten, die die Klasse verändern (Fassade, Dach, Zentralheizung), beschließt die Eigentümerversammlung.

  • Seit dem 1. Oktober 2022 werden energetische Sanierung, technische Schächte sowie Erzeugung und Speicherung erneuerbarer Energie in gemeinschaftlichen Teilen mit der Mehrheit der Stimmen aller Miteigentümer beschlossen (geändertes Gesetz vom 16. Mai 1975).
  • Wer auf eigene Kosten Arbeiten an gemeinschaftlichen Teilen oder am äußeren Erscheinungsbild vornehmen will (zum Beispiel eine dezentrale Lüftung durch die Fassade), braucht dieselbe Mehrheit.
  • Ein Instandhaltungsfonds ist seit dem 1. August 2023 Pflicht; der Förderantrag einer Eigentümergemeinschaft ist gemeinsam.
  • In Ihrer Wohnung ohne Abstimmung: Innendämmung (Förderung um 25 % gekürzt) und, wenn die Satzung es erlaubt, Fenstertausch.

Siehe auch Renovierung im Miteigentum (Beschluss, gemeinsame Förderung) und die Wärmepumpe im Mehrfamilienhaus.

Genehmigungen und Regeln

In Luxemburg entscheidet Ihre Gemeinde nach ihrem Bautenreglement, ob energetische Sanierungsarbeiten eine Baugenehmigung, eine einfache Anzeige oder gar nichts erfordern.

  • Muster-Bautenreglement für die Gemeinden (2023): Die Dämmung einer Fassade oder eines Daches ohne wesentliche Änderung des Erscheinungsbildes ist außerhalb geschützter Gebäude genehmigungsfrei; eine Außenwanddämmung darf Baulinien, Abstände und Höhen um bis zu 0,50 m überschreiten; Solarmodule sind außerhalb geschützter Gebäude genehmigungsfrei. Jede Gemeinde wendet es nur an, wenn sie es übernommen hat: In der Stadt Luxemburg ist für die Erneuerung von Fassade oder Dach eine Anzeige nötig, im Schutzgebiet eine Genehmigung.
  • Fristen: Ohne Entscheidung nach 3 Monaten kann der Antrag als abgelehnt gelten; eine Genehmigung gilt 2 Jahre und kann einmal um ein Jahr verlängert werden; Einspruch ist 3 Monate lang möglich.
  • Denkmalgeschütztes Gebäude: schriftliche Genehmigung des Kulturministers, begleitet vom Institut national pour le patrimoine architectural. Grünzone: Genehmigung des Umweltministers.

Die Gemeindeverfahren im Detail: Baugenehmigung und Bauanzeige.

Förderung: drei Regeln vor der Unterschrift

Drei Regeln entscheiden über Ihre Förderung, noch bevor die Baustelle beginnt: Die grundsätzliche Zustimmung wird vor Dämmung, Fenstertausch und Lüftung beantragt, bei Wärmepumpe, Photovoltaik oder Pelletkessel dagegen nach der Installation; die Energieberatung ist Pflicht, sobald Sie mehr als ein Bauteil sanieren oder eine Lüftungsanlage einbauen; die Wohnung muss älter als 10 Jahre sein, ebenso für die 3 % MwSt., die zudem einen Hauptwohnsitz verlangt. Formulare, Energiepass vor und nach den Arbeiten, Fristen und Auszahlung: Folgen Sie unseren Schritten zum Klimabonus-Antrag. Beträge 2026 je Maßnahme: Förderung und Klimabonus 2026; MwSt.-Verfahren: 3 % MwSt.. In 98 von 100 Gemeinden kommt ein eigener Zuschuss der Gemeinde hinzu: Gemeindezuschüsse, Gemeinde für Gemeinde. Für Büros, Werkstätten oder Geschäfte gelten andere Förderungen: siehe Förderung der Energiesanierung für Unternehmen.

Ökologisch sanieren: welche Materialien

Eine ökologische Sanierung setzt auf biobasierte Dämmstoffe (Holzfaser, Zellulose, Hanf), die auch vom Klimabonus 2026 am höchsten gefördert werden, während nicht recycelte fossile Dämmstoffe (Polystyrol, Polyurethan) auf Fassade und Dach gar nicht mehr gefördert werden.

  • Ein Dämmstoff gilt beim Klimabonus als „ökologisch“, wenn er zu über 70 % aus pflanzlichem oder tierischem Material besteht; ein Bonus kommt hinzu, wenn er aus zertifiziertem Anbau stammt (FSC, PEFC, natureplus).
  • Mineralische Dämmstoffe mit über 50 % Recyclinganteil sowie begrünte Dächer und Fassaden erhalten ebenfalls einen Bonus.
  • Eine mit Holzfaser gedämmte Fassade unter mechanisch befestigter Holzverkleidung ist die am höchsten geförderte Lösung überhaupt.

Eigenschaften und Grenzen jedes Materials: unser Dämmstoffvergleich.

Schätzen Sie Ihre Sanierung

Der Simulator für die energetische Sanierung schlägt eine Reihenfolge der Arbeiten vor und berechnet die Förderung 2026 für Ihr Haus. Für ein konkretes Projekt senden Ihnen drei in Luxemburg niedergelassene Betriebe innerhalb von 48 Arbeitsstunden ein Angebot. Für ein einzelnes Bauteil, etwa Fenster, Dämmung oder Heizung, können Sie auch einen geprüften Handwerker über sein Gewerk finden.

Von der Bestandsaufnahme zum Angebot

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Häufige Fragen zur energetischen Sanierung in Luxemburg

Womit beginnt man eine energetische Sanierung in Luxemburg?

Mit einem Energiepass, der die Wohnung von A+ bis I einstuft, und danach mit einer zugelassenen Energieberatung, die Pflicht ist, sobald mehr als ein Bauteil saniert wird. Die kostenlose Basisberatung der Klima-Agence unter 8002 11 90 hilft vorher bei der Orientierung. Die Arbeiten folgen dann der Reihenfolge Hülle, Lüftung, Heizung.

Muss man eine schlecht eingestufte Wohnung in Luxemburg sanieren?

Nein. Stand 25. September 2026 verpflichtet keine luxemburgische Regel dazu, eine bestehende Wohnung wegen ihrer Energieklasse zu sanieren, und die europäische Gebäuderichtlinie von 2024 ist noch nicht umgesetzt. Der Energiepass ist jedoch bei Verkauf und Vermietung Pflicht, und die Klasse muss in der Anzeige stehen.

Kann man in Etappen sanieren, ohne Förderung zu verlieren?

Ja. Jedes Bauteil wird einmal gefördert, Rechnungen für Dämmung, Fenster und Lüftung bleiben bis zum 31. Dezember 2035 förderfähig, wenn der erste Antrag auf grundsätzliche Zustimmung bis Ende 2030 gestellt wird, und der Bonus für den Klassengewinn kann in Etappen erreicht werden. Eine Energieberatung zu Beginn legt die Reihenfolge fest, damit nichts doppelt gemacht wird.

Wie lässt man eine energetische Sanierung in der Eigentümerversammlung beschließen?

Setzen Sie sie auf die Tagesordnung der Eigentümerversammlung: Seit dem 1. Oktober 2022 werden die energetische Sanierung gemeinschaftlicher Teile und die Erzeugung erneuerbarer Energie mit der Mehrheit der Stimmen aller Miteigentümer beschlossen, ob anwesend oder nicht. Ein Gebäudeaudit durch einen Energieberater liefert den Miteigentümern die Zahlen für die Entscheidung. Unter Renovierung im Miteigentum finden Sie Mehrheiten, zweite Versammlung und den Klimabonus-Antrag des Verwalters.

Kann man ein denkmalgeschütztes Haus oder eines im Schutzgebiet dämmen?

Ja, aber ein denkmalgeschütztes Gebäude braucht eine schriftliche Genehmigung des Kulturministers, begleitet vom Institut national pour le patrimoine architectural; ohne Antwort binnen 4 Monaten gilt der Antrag als genehmigt. Eine Außendämmung wird dort oft eingeschränkt oder abgelehnt, was zur Innendämmung führt. Eine Denkmalförderung kann bei einem geschützten Gebäude bis zu 50 % der Kosten decken.

Welche Dämmstoffe eignen sich für eine ökologische Sanierung?

Dämmstoffe aus über 70 % pflanzlichem oder tierischem Material wie Holzfaser, Zellulose oder Hanf: Sie werden vom Klimabonus 2026 am höchsten gefördert, mit einem Bonus bei FSC-, PEFC- oder natureplus-Zertifizierung. Polystyrol und Polyurethan werden auf Fassade und Dach nicht mehr gefördert, außer bei über 50 % Recyclinganteil.

  • Legilux — Gesetz vom 24. Juli 2026 (Klimabonus Wunnen)
  • Guichet.lu — Energetische Sanierung mit Energieberatung
  • Legilux — Großherzogliche Verordnung vom 9. Juni 2021 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden
  • Innenministerium — Rundschreiben Nr. 2023-119 und Muster-Bautenreglement
  • Guichet.lu — Baugenehmigung
  • Legilux — Gesetz vom 30. Juni 2022 zur Änderung des Miteigentumsgesetzes
  • Preise: Marktspannen, Erhebung renov.lu, September 2026
Die Verlustanteile sind Größenordnungen für ein ungedämmtes Haus; die Preise sind Marktspannen, verbindlich ist nur ein Angebot nach Besichtigung. Die Gemeinderegeln unterscheiden sich: Maßgeblich ist Ihre Gemeinde. Renov.lu ist weder an Verträgen noch an der Bewilligung von Förderungen beteiligt.